Informationsversammlung der Bauernzentrale

Wichtige agrarpolitische Themen standen zur Diskussion

GAP-Reform, Agrargesetz, Wasserpreis, Naturschutzgesetz, Schutz der landwirtschaftlichen Flächen… es sind diese Themen, die bei der Informationsversammlung der Bauernzentrale am 21. März im Vitarium der Luxlait im Mittelpunkt standen. Zahlreiche Mitglieder der Bauernzentrale hatten sich zur Versammlung eingefunden und die Diskussionen waren umso angeregter.

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Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik…

In bezug auf die GAP-Reform wurde nochmals auf einige für die hiesige Landwirtschaft besonders relevanten Punkte eingegangen, u.a. das Greening und die Konvergenz der Direktzahlungen, wohlwissend, daß bislang zu keinem dieser Punkte eine Entscheidung getroffen wurde und erst in den nun anlaufenden Trilogieverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europaparlament auf eine Einigung, d.h. auch eine Entscheidung hingearbeitet wird. Der politische Kompromiß zur Reform soll bekanntlich bis Ende Juni stehen – Nachbesserungen zu den einen und anderen Maßnahmen sind auch aus Sicht der hiesigen Landwirtschaft notwendig, selbst wenn mit den im Agrarrat erzielten Kompromissen das eine oder andere Problem etwas entschärft werden konnte. Klargestellt wurde im Rahmen der Informationsversammlung nochmals, daß eine Verlängerung der Milchquoten bzw. sonstige Instrumente in Richtung Regulierung der Milchproduktion weder auf Kommissionsebene noch im Agrarrat zur Diskussion stehen, daß sich auf Ebene des Agrarrates ganz klar gegen eine etwaige Neuregulierung ausgesprochen wurde, daß die Kommission auch nicht daran denkt, etwaige Vorschläge in diese Richtung zu unterbreiten, daß allerdings der vom Berichterstatter Dantin im Europaparlament eingebrachte Vorschlag eines neuen Kriseninstruments im Milchsektor derzeit unnützerweise für viel Unruhe bei den Milcherzeugern sorgt.

Große Ungewißheit besteht weiterhin in bezug auf die Neudefinition der benachteiligten Gebiete – unklar bleibt, ob sämtliche Regionen des Landes das Statut des benachteiligten Gebietes und damit auch den Anspruch auf die entsprechende Ausgleichszulage behalten. Das Landwirtschaftsministerium hat allemal bislang leider weder den Bauernorganisationen noch der Landwirtschaftskammer diesbezüglich verbindliche Informationen zukommen lassen.

….und Ausarbeitung eines neuen Agrargesetzes

Viele Fragen stellen die Landwirte sich verständlicherweise über das kommende Agrargesetz. Auch diesbezüglich liegen wenige bis keine Informationen vor und das Landwirtschaftsministerium hält sich bislang bedeckt. Außer einer Vorlage zur Strategie zur ländlichen Entwicklung, die bereits im Juli 2012 vorgelegt wurde, sind kaum weitere Informationen verfügbar, was die Lage für die Betriebe sicherlich nicht vereinfacht, insofern eine Zukunftsplanung bei der derzeitigen Ungewißheit – obwohl sinnvoll und dringend notwendig – kaum möglich ist.

In vorgenannter Vorlage zur Strategie zur ländlichen Entwicklung spricht sich das Landwirtschaftsministerium für eine eher restriktive Stützungspolitik bei Neuinvestierungen in die landwirtschaftlichen Betriebe aus. Laut derzeitigen EU-Vorgaben müßten die Beihilfen gezielter auf bestimmte Betriebskategorien ausgerichtet sein, wobei nur Betriebe bis zu einer bestimmten Größe (was das auch immer bedeuten mag) förderungsfähig blieben; seitens des Ministeriums geht ebenfalls die Rede von einer neuerlichen Einführung von Investitionsplafonds, einer Begrenzung der Beihilfen auf Betriebe, die innerhalb eines Umkreises von 25 km über genügend Flächen verfügen, bzw. einer restriktiveren Vorgehensweise bei der Unterstützung insbesondere von Maschinen. Ob ein weiteres Herabsetzen der Fördersätze angedacht ist, bleibt ungewiß. Sicher scheint derzeit nur zu sein, daß den Junglandwirten weiterhin die spezifischen Junglandwirtebeihilfen zukommen sollen.

Die Bauernzentrale bedauert, daß trotz entsprechend getätigter Zusage bislang kein Informationsaustausch bzw. keine Diskussion zur Ausrichtung des kommenden Agrargesetzes zwischen landwirtschaftlichem Beruf und Landwirtschaftsministerium stattgefunden hat, daß auch die diesbezüglich erwartete Konzertation mehr als zu wünschen übrig läßt.

Im Rahmen der Diskussionen wurde deutlich unterstrichen, daß die Investitionsbeihilfen auch künftig unabdingbar bleiben, um die Modernisierung der Betriebe und damit deren Wettbewerbsfähigkeit voranzubringen, daß dementsprechend auch der Zugang zu den Stützungsmaßnahmen für alle Betriebskategorien, ob kleiner oder größer, erhalten bleiben muß. Die Bauernzentrale hatte sich bei der Ausarbeitung des jetzigen Agrargesetzes für das Beibehalten von Investitionsplafonds ausgesprochen sowie für eventuell gestaffelte Fördersätze. Sollte beim kommenden Agrargesetz wiederum an die Einführung von Investitionsplafonds gedacht werden, lehnt die Bauernzentrale solche nicht radikal ab, pocht aber darauf, daß diese Investitionsplafonds tatsächlich den Bedürfnissen einer modernen und zukunftsorientierten Landwirtschaft entsprechen. In dem Sinn müßten diese Plafonds um ein mehrfaches über dem jetzt (bedingt durch die Begrenzung der Beihilfen auf 500.000 Euro) geltenden beihilfefähigen Plafond liegen. Aufgeworfen wurde ebenfalls das Problem der nicht mehr angepaßten, dennoch immer noch angewandten Einheitswerte im Agrargesetz, wodurch es bereits zu einer starken Reduzierung der Beihilfen kommt und der geltende Fördersatz von 45% mehr Schein als Wirklichkeit ist.

Angesichts der schleppenden Verhandlungen auf EU-Ebene zum neuen Legislativrahmen für die Politik der ländlichen Entwicklung, angesichts vor allem jedoch auch der äußerst langwierigen Prozeduren auf nationaler Ebene – von der Ausarbeitung eines Planes für die ländliche Entwicklung, dessen Genehmigung durch die Kommissionsstellen, bis hin zur Ausarbeitung und Verabschiedung eines neuen Agrargesetzes – dürfte voraussichtlich sehr viel Zeit vergehen, womit die Betriebe riskieren, ein weiteres Mal über Monate, wenn nicht noch länger, vor einem „vide juridique“ zu stehen und nicht zu wissen, welche Beihilfen ihnen gewährt werden. Die Bauernzentrale hatte Landwirtschaftsminister Schneider bereits zu Jahresanfang mit diesem Problem befaßt und drängt weiter darauf, daß schnellstmöglich Klarheit in dieser wichtigen Angelegenheit geschaffen wird. Es wäre allemal politisch unverantwortlich, die Landwirtschaft über Monate und mehr in Ungewißheit zu lassen.

Wasserpreis…, ein bereits leidiges Thema,

welches jedoch in gewisser Weise auch die Handlungsunfähigkeit der Politik zeigt. Bei der Informationsversammlung wurde das Thema Wasserpreis aufgegriffen – zu den diesbezüglich getätigten Aussagen und Kritiken sei auf den vorstehenden Leitartikel verwiesen.

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Naturschutzgesetz, Schutz des landwirtschaftlichen Bodens

Die Informationsversammlung bot die Gelegenheit, um nochmals auf die wichtigsten Punkte der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Naturschutzgesetzes einzugehen. Nachstehend ein paar der diesbezüglich aufgegriffenen Abänderungsvorschläge und deren Bewertung durch das Plenum der Landwirtschaftskammer. Mit der Abänderung des Naturschutzgesetzes sollen die Bestimmungen betreffend die Biotope etwas gelockert werden in dem Sinn, daß die Möglichkeit geschaffen werden soll, innerhalb des Bauperimeters Biotope mittels festzulegender Kompensierungsmaßnahmen zu verändern oder gar zu zerstören. Auch soll demnächst eine genaue Beschreibung der Biotope mit der Einführung eines indikativen Biotopekatasters verfügbar sein. Diese letztere Maßnahme kann wohl als positiv bewertet werden, allerdings bleibt die Einführung des Prinzips der Kompensierung fraglich, da es dadurch gegebenenfalls wiederum verstärkt zu Druck auf das Land kommt, fraglich bleibt auch die Einführung von wie es heißt „mesures de gestion normale“. Nicht einverstanden sein kann die Landwirtschaft mit den weitreichenden Vorkaufsrechten, die dem Staat und den Gemeinden eingeräumt werden sollen.

Kritisch zu bewerten bleibt auch die geplante Einführung eines Oeko-Punktesystems. Sicherlich mag ein solches System in mancher Hinsicht eine Vereinfachung darstellen, auch eine objektivere Vorgehensweise ermöglichen sowie eine gebündelte und dadurch sinnvollere Durchführung von Kompensierungsmaßnahmen fördern. Allerdings wird dadurch gleichzeitig der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen zunehmen. Der Bedarf an Flächen für Wohnungsbau und sonstige Infrastrukturen wird auf rund 300 ha jährlich geschätzt – die Frage bleibt nun, ob dazu nochmals 300 ha Kompensierungsflächen kommen. Man möge sich den mittelfristigen Flächenverlust, der sich daraus für die Landwirtschaft ergibt, vorstellen! Politik und Ökolobby täten allemal gut daran, sich die Auswirkungen ihrer Politik vor Augen zu führen.

Demnächst wird das neue Gesetz über die Landesplanung in der Abgeordnetenkammer verabschiedet und damit auch die legale Basis für die sektoriellen Pläne, darunter der Landschaftsplan verabschiedet. Wie in vielen anderen Dossiers blieb der landwirtschaftliche Beruf leider von der Fertigstellung des Landschaftsplanes, trotz vielseitig diesbezüglich geäußerter Bedenken, ausgeschlossen. Mehr noch: Die diesbezüglich übermittelten Informationen sind mehr als spärlich! Guter politischer Stil – ob nun von Seiten des delegierten Umweltministers oder aber des Landwirtschaftsministers – sieht allemal anders aus.

Wenn von Schutz der landwirtschaftlichen Flächen die Rede geht, so geht es um Maßnahmen, mit denen die Bodenverfügbarkeit für den aktiven Landwirt gesichert bleibt – dies sowohl gegenüber der Urbanisierung, sprich Versieglung der Flächen, als auch gegenüber Kompensierungsmaßnahmen, denn auch durch letztere verliert der landwirtschaftliche Betrieb seine Grundlage.

Naturschutz und Landschaftsplan sind Dossiers, deren Auswirkungen für die Landwirtschaft äußerst schwerwiegend sind, die auch nochmals ausgiebig diskutiert und bewertet werden müssen.

Pflanzenschutzmittelgesetz

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Pflanzenschutzmitteln wird es für die hiesige Landwirtschaft zu neuen zusätzlichen Auflagen kommen, wobei das Gesetz alle Aspekte über Zulassung bis Anwendung in allen Bereichen, d.h. über die Landwirtschaft hinaus, betrifft. Parallel zum Gesetz wird ein nationaler fünfjähriger Aktionsplan ausgearbeitet, wobei es aber auch in diesem Dossier wiederum seitens des Landwirtschaftsministeriums unterlassen wurde, sich mit dem Beruf zu konzertieren. Der aktuelle Informationsaustausch ist demnach mehr als spärlich, dies obwohl gerade für die Betriebe wichtige Fragen offenbleiben, so etwa in bezug auf die Helikopterspritzung, auf Zonen, in denen das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verboten werden soll, oder aber in bezug auf die zu tätigende Weiterbildung und den vorzuweisenden Benutzerausweis beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln.

Angesprochen wurden bei der Informationsversammlung ebenfalls die für November anstehenden Sozialwahlen. Ob der Vielfalt der zu diskutierenden Themen und deren Tragweite wurde festgehalten, binnen kurzem eine weitere Informationsversammlung zu organisieren.