Greening und Umverteilung weiterhin im Fokus

Die Diskussionen um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik stehen weiterhin im Mittelpunkt der agrarpolitischen Diskussionen, dabei vor allem das von der Kommission angedachte Greening der Direktzahlungen, u.a. mit der 7%igen ökologischen Vorrangfläche sowie der Umverteilung der Gelder für die Direktzahlungen bzw. die Annäherung letzterer an den EU-Durchschnitt.

Der informelle EU-Agrarrat vergangene Woche in Dänemark bot die Gelegenheit für die Agrarminister, sich ausgiebig über diese Themen auszutauschen. Anfang dieser Woche hat der Berichterstatter im Europaparlament, der ehemalige portugiesische Landwirtschaftsminister Capoulas Santos, einen ersten Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt. Dieser Entwurf wird in den kommenden Wochen im Agrarausschuß des Europarlamentes debattiert werden.

EU-Agrarkommissar Ciolos hält nach wie vor an seinen Plänen zum Greening fest, zuletzt auch unter dem massiven Druck der Öko-Lobby, die immer noch weitestgehend sowohl ökonomische als auch gesamt-gesellschaftspolitische Zwänge und Herausforderungen nicht wahrhaben und ihre alleinigen Interessen durchsetzen will. Sicherlich hat Agrarkommissar Ciolos bereits Bereitschaft zu einigen Zugeständnissen gezeigt: Bei der ökologischen Vorrangfläche sollen sämtliche Strukturelemente angerechnet werden, wobei allerdings noch etliche Fragen zu klären bleiben; auch plane man die Möglichkeit, eine, zwei oder alle drei Anforderungen als erfüllt zu betrachten, wenn ein Landwirt stattdessen vergleichbare Agrarumweltprogramme durchführe, heißt es seitens der Kommission, die ebenfalls die Regionen auffordern will, den Aufbau und die Auswirkungen ihrer Agrarumweltprogramme künftig anhand einiger Umweltkennzahlen zu erklären, um eine Bewertung vornehmen zu können. Entsprächen die Ergebnisse den Anforderungen der Ökologisierungsprämie, u.a. in bezug auf die Artenvielfalt sowie den Boden- und Gewässerschutz, bräuchten die Landwirte die Greening-Maßnahmen nicht durchzuführen, so Ciolos. Die Forderung, die ökologischen Vorrangflächen regional zu verrechnen, lehnt er allerdings weiterhin ab. Und obwohl er es doch anders wissen müßte, streitet er bislang auch ab, daß die Ausweisung von 7% Vorrangflächen spürbare Auswirkungen auf die Erzeugung haben könnte.

In seinem Berichtsentwurf für das Europaparlament plädiert der Berichterstatter Capoulas Santos seinerseits dafür, daß nur Betriebe mit mehr als 20 ha zur ökologischen Stillegung verpflichtet werden sollen – die Flächen könnten auf 5% reduziert werden, wenn benachbarte Betriebe Grenzflächen gemeinsam als Vorrangflächen pflegen. Plädieren tut er für den Anbau von Eiweißpflanzen auf den Vorrangflächen, ebenso wie für die Verrechnung der Greening-Auflagen mit Agrarumweltmaßnahmen und Umweltzertifikaten. Nicht aufgenommen in seinen Bericht hat er bedauerlicherweise die Forderung nach einer flexibleren Ausgestaltung der Greening-Vorschriften, eine von Landwirtschaft und EU-Agrarministern geforderte Maßnahme, mit der die Auflagen den regionalen und lokalen Gegebenheiten und Erfordernissen hätten angepaßt werden können. In bezug auf die Anbaudiversifizierung weicht der Berichterstatter leicht von den Kommissionsvorschlägen ab: Sie soll erst für Betriebe ab 5 ha gelten und nur stufenweise eingeführt werden in dem Sinn, daß Betriebe, die zwischen 5 ha und 20 ha bewirtschaften, lediglich zwei unterschiedliche Früchte auf jeweils mindestens 10% der Fläche anbauen müßten. Betriebe unter 50 ha mit einem Grünlandanteil von 80% oder mehr würden ebenfalls ausgenommen. Sicherlich würde mit solchen Vorschlägen den Anliegen kleinerer Betrieb verstärkt Rechnung getragen; es gibt allerdings auch Betriebe mit mehr als 50 ha, die einen Anteil von 80 und mehr Prozent an Grünland haben: Die Verpflichtung einer Anbaudiversifizierung gestaltet sich auch für diese Betriebe problematisch und es bleibt kaum nachvollziehbar, weshalb nicht auch größeren Betrieben in diesem Punkt mehr Flexibilität gewährt werden soll.

Schwierig dürften sich auch die Vorschläge von Berichterstatter Capoulas Santos in bezug auf die Umverteilung der Direktzahlungen gestalten: Ihm zufolge sollen Mitgliedstaaten, deren Hektarbeihilfen weniger als 70% des EU-Durchschnitts betragen, diese Lücke bis 2019 zu 30% schließen, EU-Länder, die zwischen 70% und 80% liegen, um ein Viertel, und die übrigen um 10%. Kein Mitgliedstaat soll pro Hektar mittelfristig weniger als 65% des durchschnittlichen EU-Niveaus erhalten. Konkret bedeuten diese Vorschläge eine noch größere Umverteilung der Gelder, dies auf Kosten der Länder, die derzeit oberhalb des EU-Durchschnitts liegen, zugunsten von den Ländern, die sich am unteren Ende der Skala situieren, etwa die baltischen Staaten oder Rumänien, Portugal und Bulgarien. Die einen haben bereits wissen lassen, daß die Umverteilung zu weit geht, die anderen, daß dieselbe nicht weit genug geht. Besonders dienlich sind demnach die Vorschläge des Berichterstatters zu diesem sensiblen Thema nicht. Daran ändern auch seine Vorschläge bezüglich längerer Übergangsfristen zur Angleichung der Direktzahlungen auf nationalem oder regionalem Niveau oder bezüglich einer verstärkten Förderung der Junglandwirte und Kleinstbetriebe nichts.

Sowohl die bisherigen Zugeständnisse seitens Agrarkommissar Ciolos als auch die Vorschläge des Berichterstatters im Europaparlament deuten nicht auf eine rasche Einigung in dieser für die europäische Landwirtschaft und deren Zukunft äußerst wichtigen Reform hin. Umso dringender muß ein Appell an die politisch Verantwortlichen gerichtet werden, sich weiterhin resolut für die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe und deren wirtschaftlichen und sozialen Belange einzusetzen.