{"id":2412,"date":"2013-07-12T14:24:11","date_gmt":"2013-07-12T12:24:11","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=2412"},"modified":"2013-08-30T15:25:22","modified_gmt":"2013-08-30T13:25:22","slug":"rentenversicherung-in-der-landwirtschaft-12-07-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=2412","title":{"rendered":"Rentenversicherung in der Landwirtschaft"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em>Im Rahmen der SAF-Generalversammlung referierte Herr Fernand Lepage \u2013 ehemaliger Direktor der Bauernkranken- und -pensionskasse, seit der Einf\u00fchrung des Einheitsstatutes und der damit einhergegangenen Zusammenlegung der Kranken- bzw. Pensionskassen des Privatsektors Premier Conseiller de Direction bei der Nationalen Pensionskasse, zum Thema \u201eRentenversicherung in der Landwirtschaft\u201c. In einem \u00e4u\u00dferst interessanten Referat ging Herr Lepage dabei auf einige wesentliche Punkte der Rentenversicherung ein.<\/em><\/p>\n<p><b>R\u00fcckblick und Entwicklung in der Rentenversicherung<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bauernpensionskasse wurde 1956 gegr\u00fcndet, wobei es damals nicht vorwiegend darum ging, ein mit dem f\u00fcr die Arbeiter gleichwertiges System einzuf\u00fchren, sondern \u00fcberhaupt ein Altersrentensystem f\u00fcr die Landwirte aufzubauen. Die Beitragspflicht galt nur f\u00fcr die Betriebsleiter und mithelfende Familienmitglieder, nicht aber f\u00fcr die Ehefrauen eines Landwirtes. Erst 1974, im Rahmen einer gr\u00f6\u00dferen Reform des Rentenversicherungssystems, wurde die Pflichtversicherung f\u00fcr die mithelfenden Ehefrauen von Landwirten eingef\u00fchrt \u2013 es war dies ein erster gro\u00dfer Meilenstein in der Rentenversicherung f\u00fcr die in der Landwirtschaft T\u00e4tigen. Als weiterer Meilenstein ist die Einf\u00fchrung der Mindestrenten im Jahr 1979 zu bewerten. Wurde bis dahin eher eine Art Rendite als Rente ausbezahlt, so wurde bei der Reform von 1979 auch f\u00fcr die Landwirtschaft das Prinzip einer Mindestrente, so wie es bereits f\u00fcr die Arbeiter und Privatbeamten galt, gesetzlich verankert. Die Reform von 1979 f\u00fchrte somit zu einer wesentlichen Verbesserung der Renten in der Landwirtschaft, insofern selbst bei niedrigen Beitr\u00e4gen den landwirtschaftlich Versicherten ein Mindestbetrag an Rente garantiert wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Schaffung einer Risikogemeinschaft der verschiedenen Pensionskassen des Privatsektors im Jahr 1984 wurde nicht nur ein weiterer wichtiger Schritt in der Rentenversicherung get\u00e4tigt, sondern auch der Grundstein f\u00fcr die 2009 erfolgte Zusammenlegung der Kassen gelegt. Bis 1984 funktionierten die verschiedenen Pensionskassen (Arbeiter, Privatbeamte, Handwerker und Landwirtschaft) autonom und mu\u00dften sich selbst finanzieren, was allerdings ob der strukturellen wirtschaftlichen Entwicklungen immer schwieriger wurde. Durch die finanzielle Risikogemeinschaft kam es somit zu einer Solidargemeinschaft im Privatsektor. 1987 wurde ein allgemeines Rentensystem f\u00fcr alle Versicherten des Privatsektors eingef\u00fchrt. 2009 kam es dann schlie\u00dflich, mit der Einf\u00fchrung des Einheitsstatutes, zur Fusion der Pensionskassen des Privatsektors.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2002 fand der sogenannte Rententisch statt: Die Regierung hatte im Vorfeld Studien zur voraussichtlichen Entwicklung der Rentenversicherung bzw. deren Finanzierung anfertigen lassen, hat dann, trotz anders orientierter Empfehlungen, eine Reform beschlossen, mit der die Kosten der Rentenversicherung um 10% anstiegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit den 2013 beschlossenen Reformma\u00dfnahmen soll vor allem den sich abzeichnenden Finanzierungsproblemen der Rentenversicherung durch eine progressive Verl\u00e4ngerung der Arbeitszeit entgegengewirkt werden. Ob die festgehaltenen Ma\u00dfnahmen allerdings ausreichen, ist mehr als fraglich.<\/p>\n<h4>Die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung werden in Luxemburg zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber und vom Staat getragen, und zwar zu jeweils 8% des Berufseinkommens bzw. des beitragspflichtigen Einkommens, wobei die Selbstst\u00e4ndigen, darunter auch die Landwirte, den Arbeitergeber- und Arbeitnehmeranteil, d.h. 16% zahlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Berechnung der Beitr\u00e4ge gilt eine Mindestbeitragsgrundlage, die dem Mindestlohn von derzeit 1.874 Euro\/Monat entspricht. Jeder landwirtschaftlich Versicherte zahlt demnach Beitr\u00e4ge zur Pensionskasse zumindest auf diesem Mindestbetrag. Als maximal beitragspflichtiges Einkommen gilt ein Betrag von f\u00fcnfmal dem Mindestlohn. F\u00fcr die Landwirtschaft erfolgt seit 1992 eine Bezuschussung der Beitr\u00e4ge zur Pensionskasse \u00fcber den Agrarfonds.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Interessant ist es, einen kurzen Blick auf die Entwicklung der Beitragsberechnung in der Landwirtschaft zu werfen. Von 1956 bis 1979 galt ein System, in dem ein pauschaler Betrag von 140 LUF (Index 100) f\u00fcr jeden Versicherten erhoben wurde. Bei einer r\u00fcckblickenden Bewertung dieses Systems mu\u00df es einerseits als ungerecht befunden werden, da jeder, unabh\u00e4ngig von Betriebsgr\u00f6\u00dfe oder Zahl der Versicherten in einem Betrieb, den gleichen Beitrag leisten mu\u00dfte, andererseits hat das System zu lange gedauert, woher denn auch das Problem der sehr niedrigen Renten in der Landwirtschaft stammt. Auf den Index von 2012 umgerechnet entspricht der Betrag von 140 LUF 26,24 Euro. W\u00fcrde dieser Betrag in 2012 den Beitrag zur Pensionskasse (16% des Mindestlohnes) darstellen, w\u00fcrde dies bedeuten, da\u00df auf nur 0,12-mal Mindestlohn Beitr\u00e4ge entrichtet w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach der Reform von 1979 wurden die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung in der Landwirtschaft nach den gleichen Kriterien berechnet wie in den anderen Berufen des Privatsektors, d.h. 16% auf dem Realeinkommen, gleichzeitig wurde dann allerdings das System der Dispensmonate eingef\u00fchrt, womit die Versicherten wiederum von der Zahlung eines Teils der Beitr\u00e4ge freigestellt wurden. In der Berechnung der Versicherungskarriere wurden jedoch diese Dispensmonate lange Zeit nicht als Pflichtversicherungszeiten, sondern nur als Erg\u00e4nzungszeiten angerechnet. Das System der Dispensen galt bis 1992.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab 1992 wurde dann das Prinzip der Beitr\u00e4ge auf dem nach Standarddeckungsbeitr\u00e4gen errechneten beitragspflichtigen Einkommen bzw. zumindest auf dem Mindestlohn festgehalten. Gleichzeitig wurde eine Bezuschussung \u00fcber den Staat bzw. den Agrarfonds gesetzlich verankert: Der Staat \u00fcbernimmt f\u00fcr jeden landwirtschaftlich Pflichtversicherten<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; einen Festbetrag, der den Beitr\u00e4gen auf einem Viertel des sozialen Mindestlohnes entspricht,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; einen variablen Beitrag, der der Differenz zwischen dem Mindestbeitrag und dem Beitrag des Berufseinkommens entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu letzterem Punkt ein Beispiel:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf dem Mindestlohn von derzeit 1.874 Euro sind 300 Euro Beitr\u00e4ge zu entrichten (16% von 1.874 Euro). Bei einem monatlichen beitragspflichtigen Einkommen von 1.000 Euro mu\u00df der Versicherte 16% x [1.000 \u2013 469 (=1\/4 Mindestlohn)] = 85 Euro zahlen. Der Zuschu\u00df des Staates betr\u00e4gt demzufolge 300 (Beitrag auf Mindestlohn) &#8211; 85 = 215 Euro.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Zuteilung der Renten<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Finalit\u00e4t der Rentenversicherung bleibt nach wie vor die Gew\u00e4hrung eines Ersatzeinkommens f\u00fcr das Berufseinkommen bei Invalidit\u00e4t, Alter und Tod (durch die Hinterbliebenenrente).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Berechnet werden die Renten entsprechend dem Berufseinkommen bzw. den auf dem Berufseinkommen zu entrichtenden Beitr\u00e4gen. Damit bleibt die Rente proportional zum Berufseinkommen, wobei kleinere Einkommen zu kleineren Renten und gr\u00f6\u00dfere Einkommen zu h\u00f6heren Renten f\u00fchren. In den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern werden unterschiedliche Systeme angewandt. In den Niederlanden erh\u00e4lt beispielsweise jeder, der dort lebt und gearbeitet hat, eine kleine Basisrente (die nicht zum Leben ausreicht) und ist dann praktisch gehalten, sich per Zusatzversicherung eine Zusatzrente zu sichern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Zuteilung von Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrente gelten die nachstehenden Bedingungen.<\/p>\n<h4>Invalidenrente<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Invalidenrente wird gew\u00e4hrt unter der Bedingung, da\u00df<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; eine allgemeine Arbeitsunf\u00e4higkeit vorliegt,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; der Versicherte zumindest 12 Versicherungsmonate in den 3 Jahren vor der Invalidit\u00e4t nachweisen kann. Letztere Bestimmung gilt nicht bei Unfall.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; die Berufst\u00e4tigkeit bis auf 1\/3 des Mindestlohnes (7.496 Euro\/Jahr) eingestellt wird. F\u00fcr die Landwirte bedeutet dies, entweder den Betrieb sehr stark einschr\u00e4nken bzw. praktisch einstellen oder aber an jemand anderen \u00fcberschreiben.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Altersrente<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das normale Rentenalter liegt bei 65 Jahren \u2013 in Wirklichkeit liegt das Durchschnittsrentenalter in Luxemburg allerdings bei 59,2 Jahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Pensionsanspruch entsteht ab dem 65. Lebensjahr, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 120 Beitragsmonaten (10 Jahre) in der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der freiwilligen Versicherung oder durch Nachkauf von Versicherungszeiten nachweisen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) ab dem vollendeten 57. Lebensjahr, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten (40 Jahre) Pflichtversicherung nachweisen kann,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten (40 Jahre) aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Erg\u00e4nzungszeiten nachweisen kann. Mindestens 120 dieser Monate (10 Jahre) m\u00fcssen aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten bestehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie vorstehend erw\u00e4hnt, galten lange Zeit die Dispensmonate in der Landwirtschaft als Erg\u00e4nzungszeiten und nicht als Pflichtversicherungsjahre. Vor ein paar Jahren wurde auf Beschlu\u00df des damaligen Vorstandes der Bauernpensionskasse, mit Unterst\u00fctzung der Verwaltung, festgehalten, da\u00df die Dispensmonate nicht mehr als Erg\u00e4nzungszeiten, sondern als Pflichtversicherungsjahre angerechnet werden, was einen wesentlichen Einflu\u00df auf die Rentenberechnung haben kann, insofern diese Jahre damit voll in Steigerungen einflie\u00dfen. Zudem wird damit die M\u00f6glichkeit geschaffen, da\u00df auch Landwirte vor dem 60. Lebensjahr in die vorgezogene Altersrente gehen k\u00f6nnen. Insofern sie ab 18 Jahren Beitr\u00e4ge gezahlt haben, k\u00f6nnen Landwirte, die ab 1956 geboren sind, mit 58 Jahren in die vorgezogene Altersrente gehen, diejenigen, die 1955 geboren sind, mit 59 Jahren. All diejenigen, die vor 1955 geboren sind, k\u00f6nnen erst mit 60 Jahren die vorgezogene Altersrente beanspruchen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><b>Hinterbliebenenrente<\/b><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hinterbliebenenrente wird gew\u00e4hrt beim Tod des Versicherten unter der Bedingung, da\u00df der Versicherte zumindest 12 Versicherungsmonate in den 3 Jahren vor dem Tod nachweisen kann, au\u00dfer bei Unfall. Keine Wartezeit f\u00e4llt an beim Tod eines Rentners. Generell gilt, da\u00df die Ehe oder die Partnerschaft mindestens 1 Jahr bestehen mu\u00df, damit eine Hinterbliebenenrente gew\u00e4hrt wird. Seit der EU-Richtlinie \u00fcber die Gleichstellung von Mann und Frau wird die Hinterbliebenenrente nicht nur mehr an die Ehefrau\/Partnerin, sondern auch an den Ehemann\/Partner gew\u00e4hrt.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\" align=\"center\"><b>Berechnung der Altersrente<\/b><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Altersrente besteht aus 3 Elementen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. \u00a0den <b>Proportionalsteigerungen: <\/b><i>Summe des Einkommens x 1,85%<\/i><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. \u00a0den <b>Pauschalsteigerungen: <\/b><i>n\/40 x 23,5% x Referenzeinkommen (+\/-Mindestlohn)\u00a0\u00a0 (n = Pflichtversicherungsjahre)<\/i><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><i><\/i>3. dem <b>Mindestrentenzuschlag: <\/b><i>Mindestrente &#8211; (Proportional- + Pauschalsteigerungen)<\/i><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mindestaltersrente bei 40 Versicherungsjahren bel\u00e4uft sich auf 40\/40 x 90% x 1.846 = 1.661 \u20ac.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dabei gelten mit 40 Versicherungsjahren bei einem Durchschnittsgehalt entsprechend dem Mindestlohn folgende Berechnungen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Proportionalsteigerungen: \u00a0<i>850.047 x 1,85% : 12\u00a0 = 1.311 \u20ac <\/i><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pauschalsteigerungen: \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0<i>40\/40 x\u00a0 23,5% x 1.846 =\u00a0 435 \u20ac <\/i><\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mindestrentenzuschlag: \u00a0 \u00a0\u00a0<i>Mindestrente &#8211; (Proportional- + Pauschalsteigerungen)\u00a0<\/i><em>1.661 &#8211; (1.311 + 435 = 1.745) = 0<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob der in der Vergangenheit geltenden Systeme bleiben die meisten landwirtschaftlich Versicherten, die heute in Pension gehen, in der Mindestrente. Dabei nimmt allgemein jedoch der Mindestrentenzuschlag ab.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\" align=\"center\"><b>Berechnung der Invalidenrente<\/b><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Berechnung der Invalidenrente erfolgt im Rahmen einer fiktiv aufgestellten Versicherungskarriere, gem\u00e4\u00df den gleichen Berechnungen wie bei der Altersrente. Dabei werden die Proportionalsteigerungen nur bis zum 55. Lebensjahr, die Pauschalsteigerungen bis zum 65. Lebensjahr eingerechnet.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\" align=\"center\"><b>Berechnung der Hinterbliebenenrente<\/b><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Berechnung der Hinterbliebenenrente werden die Elemente der Rente des Verstorbenen mit einem \u00dcbertragungsfaktor angepa\u00dft \u2013 die Proportionalsteigerungen zu 75% f\u00fcr den Ehepartner und zu 25% f\u00fcr die Waisen, die Pauschalsteigerungen zu 100% f\u00fcr den Ehepartner und zu 33% f\u00fcr die Waisen. War der Verstorbene Bezieher einer Mindestrente, entspricht die Hinterbliebenenrente des Ehepartners der Rente des Verstorbenen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente mit pers\u00f6nlichen Eink\u00fcnften erfolgt eine K\u00fcrzung von 30% des \u00dcberschreitungsbetrags, wobei folgende Grenzwerte gelten:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; 2.770 \u20ac bei 2 Renten<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; 4.000 \u20ac bei Rente + Berufseinkommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dazu das Beispiel von Beziehern von 2 Mindestrenten. Dabei erfolgt nachstehende Berechnung:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2 x 1.661 (Mindestrente) = 3.322 \u2013 2.770 (Grenzwert) = 552 x 30% (K\u00fcrzungssatz) = 166. Demnach wird die Hinterbliebenenrente um diesen Betrag gek\u00fcrzt und bel\u00e4uft sich somit auf 1.661 &#8211; 166 = 1.495 Euro, so da\u00df dem Hinterbliebenen insgesamt Bez\u00fcge in H\u00f6he von 1.661 Euro (eigene Altersrente) + 1.495 Euro (Hinterbliebenenrente) = 3.156 Euro zustehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Renten werden automatisch an die Lebenshaltungskosten angepa\u00dft, wenn die kumulative Inflationsrate 2,5% \u00fcbersteigt (Indexierung). Dar\u00fcber hinaus werden sie mit dem Ajustement alle zwei Jahre an die Entwicklung der Reall\u00f6hne angepa\u00dft.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><b>Die Rentenreform 2013<\/b><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Reform ist eine Antwort auf die Empfehlungen des EU-Rates zum nationalen Reformprogramm 2011 f\u00fcr Luxemburg. Diese Empfehlungen betreffen insbesondere die langfristige Tragf\u00e4higkeit des Rentensystems, die Erh\u00f6hung der Erwerbsbeteiligung \u00e4lterer Arbeitnehmer, die Anhebung des tats\u00e4chlichen Rentenalters sowie Ma\u00dfnahmen zur Verbindung zwischen dem gesetzlichen Rentenalter und der Lebenserwartung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diesbez\u00fcglich kann argumentiert werden, da\u00df die st\u00e4ndig gestiegene Lebenserwartung ein Anheben des Rentenalters rechtfertigen kann. Bereits 1912, bei Schaffung der Arbeiterpensionskasse, wurde das Rentenalter auf 65 Jahre festgelegt, die Lebenserwartung lag damals bei 45 Jahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Direkt hat die EU keine Kompetenzen im Sozialbereich, da der Bereich der Sozialversicherungen g\u00e4nzlich aus dem europ\u00e4ischen Vertrag ausgeschlossen ist. Allerdings kann die Kommission bei Nicht-Einhalten der Stabilit\u00e4tskriterien bzw. Ansteigen der Staatsverschuldung auf das jeweilige Pensionssystem in den Mitgliedstaaten einwirken, insofern dabei, neben dem Zentralstaat, auch die R\u00fccklagen der Pensionskasse ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In ihrem Bericht hat die EU-Kommission folgenden Ausblick f\u00fcr Luxemburg get\u00e4tigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Altenquotient w\u00fcrde zwischen 2007 und 2060 von 21% auf 39% steigen, d.h. 2007 waren 21% der Bev\u00f6lkerung \u00e4lter als 60 Jahre, 2060 w\u00e4ren dies 39%. F\u00fcr die EU insgesamt l\u00e4gen diese Quotienten bei 25% in 2007 und 53% in 2060.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Luxemburg w\u00fcrde dies allerdings auch bedeuten, da\u00df die Rentenausgaben von 8,7% des BIP in 2007 auf 23,9% in 2060 steigen w\u00fcrden \u2013 in der EU insgesamt von 10,2% auf 12,5% des BIP. L\u00e4ge Luxemburg demnach noch in einer recht g\u00fcnstigen Situation in bezug auf den Altenquotienten, so w\u00fcrde sich nicht nur die Lage bei den Rentenausgaben im EU-Vergleich wesentlich verschlechtern, vor allem w\u00e4ren die Kosten der Rentenversicherung f\u00fcr den hiesigen Staat bzw. die aktive Bev\u00f6lkerung nicht mehr tragbar. Es besteht demnach absoluter Handlungsbedarf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Reform stand wohl im Regierungsprogramm, dennoch war es, so Fernand Lepage in seinem Referat, ein kompliziertes Unterfangen. W\u00e4hrend den letzten 30 Jahren wurde das Rentenversprechen erh\u00f6ht und die Ersatzrate ist von 70% auf 85% des Durchschnittseinkommens bei 40 Versicherungsjahren gestiegen, was als sehr hoch zu bewerten ist. Frankreich kennt beispielsweise eine Ersatzrate von etwa 50% des Lebenseinkommens. Luxemburg verf\u00fcgt allerdings zur Zeit auch noch \u00fcber sehr hohe Rentenreserven: Dieselben liegen bei etwa 3,8 x den Jahresausgaben, Deutschland beispielsweise verf\u00fcgt nur \u00fcber Reserven von 2 Monaten. Dennoch m\u00fcssen ganz klar die Grenzen unseres Rentensystems erkannt und offengelegt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den 90er Jahren kannte Luxemburg eine fast explosionsartige Entwicklung bei den Arbeitspl\u00e4tzen, wie nachstehende Graphik verdeutlicht. Die Aktiven von heute sind allerdings die Rentner von morgen. Zur Zeit z\u00e4hlt Luxemburg rund 350.000 Arbeitnehmer \u2013 Zur Finanzierung der Renten bedarf es gem\u00e4\u00df jetzigem System 2,5 Aktive f\u00fcr 1 Rentner. Man m\u00f6ge sich nun errechnen, wieviele Aktive es bed\u00fcrfte, um die Renten von 350.000 Rentnern zu sichern. Anders gesagt, wir riskieren in eine Situation zu kommen, die nicht mehr tragbar w\u00e4re, wobei auch die Beitr\u00e4ge zur Pensionsversicherung unzumutbare Ausma\u00dfe annehmen m\u00fc\u00dften. Ohne \u00c4nderungen w\u00fcrden die Beitr\u00e4ge von insgesamt 24% bereits in 2020 nicht mehr ausreichen, 2052 l\u00e4gen wir bei einem Beitragssatz von 52%. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, wurden mit der Reform 2013 eine Reihe von Ma\u00dfnahmen getroffen; dieselben werden aber, wie bereits erw\u00e4hnt, wahrscheinlich nicht ausreichen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Graphiken:\u00a0Aktive Arbeitnehmer und Rentner<\/h4>\n<p><strong style=\"line-height: 1.4em;\">Entwicklung (1960-2012) + Simulation (2013-2050)<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><a style=\"color: #ff4b33; line-height: normal;\" href=\"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-2438\" style=\"border-color: #bbbbbb; background-color: #eeeeee;\" alt=\"RV1\" src=\"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV1-300x177.jpg\" width=\"300\" height=\"177\" srcset=\"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV1-300x177.jpg 300w, https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV1-500x296.jpg 500w, https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV1.jpg 648w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong style=\"line-height: 1.4em;\">Beitragssatz-Entwicklung (1984-2010) Simulation (2013-2050)<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-2439 alignleft\" style=\"line-height: 1.4em;\" alt=\"RV2\" src=\"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV2-300x174.jpg\" width=\"300\" height=\"174\" srcset=\"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV2-300x174.jpg 300w, https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV2-500x290.jpg 500w, https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/RV2.jpg 662w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<h4>Eckwerte der Reform<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Reform bleibt der Einstieg ins Rentenalter unver\u00e4ndert bei 57, 60 bzw. 65 Jahren. Der Status quo des Rentenalters ist politisch begr\u00fcndet mit der Absicht, schrittweise das Niveau der Rente zu reduzieren, um die Versicherten \u201efreiwillig\u201c zu bewegen, l\u00e4nger zu arbeiten, um die \u201egleiche\u201c Rentenh\u00f6he zu erreichen. So mu\u00df man 2052 drei Jahre l\u00e4nger arbeiten, um die gleiche H\u00f6he der Rente zu erreichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dabei erfolgt eine progressive K\u00fcrzung des Proportionalsteigerungssatzes: Von 1,85% auf 1,60% zwischen 2013 bis 2052 (f\u00fcr jedes Jahr wurde der anzuwendende Proportionalsteigerungssatz festgelegt). Gleichzeitig erfolgt eine progressive Erh\u00f6hung des Pauschalsteigerungssatzes von 23,5% in 2013 bis 28% in 2052. Auch hier sind f\u00fcr jedes Jahr die Pauschalsteigerungss\u00e4tze festgelegt. Diese Steigerung wurde verabschiedet mit der Begr\u00fcndung, f\u00fcr Niedrigrentenempf\u00e4nger eine \u201cKompensation\u201d f\u00fcr die K\u00fcrzung der Proportionalsteigerungen zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als weitere Ma\u00dfnahmen wurden zum einen die Abschaffung der Jahresendzulage (710 \u20ac bei 40 Versicherungsjahren) festgehalten, wenn die j\u00e4hrlichen Rentenausgaben die j\u00e4hrlichen Beitr\u00e4ge von 24% der Lohnmasse \u00fcbersteigen, zum anderen eine \u00dcberpr\u00fcfung des Anpassungsmechanismus (Ajustement) der Renten. Wenn die j\u00e4hrlichen Rentenausgaben die j\u00e4hrlichen Beitr\u00e4ge \u00fcbersteigen, wird der Anpassungsfaktor gek\u00fcrzt oder die Anpassung wird (zeitlich oder definitiv) ausfallen. Diese Ma\u00dfnahme bietet ein reales Einsparpotential, allerdings kann sie nur wirksam sein, wenn der Beitragssatz nicht erh\u00f6ht wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Reform von 2013 werden die Zuteilungsbedingungen bei Invalidenrenten oder vorgezogenen Altersrenten nicht ge\u00e4ndert. Nach wie vor gilt, da\u00df bei der vorgezogenen Altersrente das Einkommen nicht \u00fcber einem Drittel des Mindestlohnes liegen darf.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Baby-Jahre und Mutterrente<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein immer wieder diskutiertes Thema ist die Mutterrente; dieselbe wurde mit der Reform von 2013 nicht abge\u00e4ndert. Die Mutterrente wurde bekanntlich 2002 im Rahmen des Rententisches eingef\u00fchrt und konnte im Alter von 60 Jahren beantragt werden. Sie wurde damals auf 10 Euro\/Kind (Index 100) festgelegt, was beim heutigen Index einem Betrag von 106 Euro\/Kind entspricht. Allerdings wurde sie seit 2006 nicht mehr indexiert, womit sie bei 86 Euro festgeschrieben blieb. Wichtig ist es, die Mutterrente und die Baby-Jahre gleichzeitig in Betracht zu ziehen. Die Baby-Jahre wurden 1988 eingef\u00fchrt mit dem Ziel, zwei Jahre pro Kind bzw. 4 Jahre pro Kind ab dem dritten Kind in der Rentenkarriere, insbesondere zugunsten der Frauen, die ihre Berufst\u00e4tigkeit hinsichtlich der Erziehung der Kinder einstellen, aufzuf\u00fcllen. In der Folge wurde beschlossen, da\u00df auch berufst\u00e4tige Frauen in den Genu\u00df der Baby-Jahre kommen. Diese Jahre werden in ihrer Rentenkarriere, so wie bei den nicht berufst\u00e4tigen Frauen, mit 1,5-mal dem Mindestlohn angerechnet, was \u00fcber den Weg der Proportionalsteigerungen zu einem Rentenzuschlag von 106 Euro\/Kind f\u00fchrt. In dem Sinn sind Mutterrente und Baby-Jahre gleichzustellen. Von Seiten der Pensionskasse wird in den F\u00e4llen, wo noch ein Mindestrentenzuschlag gew\u00e4hrt wird, das f\u00fcr den Versicherten g\u00fcnstigste Berechnungsmodell (Mutterrente oder Baby-Jahre) zur\u00fcckbehalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Informationen zur Rentenversicherung unter <a href=\"http:\/\/www.cnap.lu\" target=\"_blank\">www.cnap.lu<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen der SAF-Generalversammlung referierte Herr Fernand Lepage \u2013 ehemaliger Direktor der Bauernkranken- und -pensionskasse, seit der Einf\u00fchrung des Einheitsstatutes und der damit einhergegangenen Zusammenlegung der Kranken- bzw. Pensionskassen des Privatsektors Premier Conseiller de Direction bei der Nationalen Pensionskasse, zum Thema \u201eRentenversicherung in der Landwirtschaft\u201c. In einem \u00e4u\u00dferst interessanten Referat ging Herr Lepage dabei auf einige wesentliche Punkte der Rentenversicherung ein. R\u00fcckblick und Entwicklung in der Rentenversicherung Die Bauernpensionskasse wurde 1956 gegr\u00fcndet, wobei es damals nicht vorwiegend darum ging, ein mit dem f\u00fcr die Arbeiter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[325,324,322,323,326,321],"class_list":["post-2412","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-service-activites-feminines","tag-altersrente","tag-hinterbliebenenrente","tag-invalidenrente","tag-mutterrente","tag-rentenreform-2013","tag-rentenversicherung"],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p2ls4K-CU","jetpack_likes_enabled":false,"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-22 10:16:10","action":"category-add","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2412","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2412"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2412\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2634,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2412\/revisions\/2634"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2412"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2412"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2412"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}