{"id":2374,"date":"2013-06-28T16:03:29","date_gmt":"2013-06-28T14:03:29","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=2374"},"modified":"2013-08-30T15:27:07","modified_gmt":"2013-08-30T13:27:07","slug":"die-wichtigsten-eckpunkte-der-agrarreform-28-06-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=2374","title":{"rendered":"Die wichtigsten Eckpunkte der Agrarreform"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-weight: 300; color: #444444; font-size: 16px; line-height: 1.4em;\">Nachstehend ein kurzer \u00dcberblick \u00fcber die vorl\u00e4ufigen, wichtigsten Eckpunkte der Agrarreform.<\/span><\/h2>\n<h4 align=\"center\"><strong>Direktzahlungen<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben der verpflichtenden Einhaltung der Cross-Compliance-Bestimmungen, werden 30 Prozent der nationalen Mittel an die Greening-Ma\u00dfnahmen gekn\u00fcpft \u2013 70% werden als Basispr\u00e4mie gew\u00e4hrt.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><i>Greening:<\/i><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Folgende drei Ma\u00dfnahmen sind im Greening vorgesehen:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Aufrechterhaltung des Dauergr\u00fcnlands<\/li>\n<li>Diversifizierung des Anbaus: Landwirte mit \u00fcber zehn Hektar m\u00fcssen mindestens zwei Kulturen anbauen, \u00fcber 30 Hektar mindestens drei. Die Hauptkultur darf h\u00f6chstens 75% der Ackerfl\u00e4che ausmachen, und die beiden Hauptkulturen m\u00fcssen auf mindestens 95% der Ackerfl\u00e4che wachsen.<\/li>\n<li>\u00d6kologische Vorrangfl\u00e4che auf mindestens 5% der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che des Betriebes f\u00fcr Betriebe mit mehr als 15 Hektar (ohne Dauergr\u00fcnland). Dieser Prozentsatz soll, vorbehaltlich der Pr\u00fcfung durch die EU-Kommission, im Jahr 2017 auf 7% steigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4chen gelten Feldraine, Hecken, B\u00e4ume, Brachland, Landschaftselemente, Biotope, Pufferzonen, bewaldete Gebiete. Der Anbau von Stickstoffixierern oder Kurzumtriebsplantagen wird als Vorrangfl\u00e4che angerechnet, wenn zur Bewirtschaftung weder Minerald\u00fcnger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zudem gelten die Greening-Auflagen f\u00fcr Betriebe mit hohem Gr\u00fcnland-, Eiwei\u00dfpflanzen- oder Brachenanteil als erf\u00fcllt: Es sind u.a. die Betriebe, in denen mehr als 75% der Fl\u00e4chen als Gr\u00fcnland oder zur Erzeugung von Futterpflanzen genutzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Greening-Auflagen k\u00f6nnen ebenfalls durch nationale Zertifizierungssysteme sowie Agrarumweltma\u00dfnahmen erf\u00fcllt werden. Zu letzterem ist ein System von \u00c4quivalenzen vorgesehen, wobei eine Reihe von Agrarumweltma\u00dfnahmen als gleichwertig zu den Greening-Auflagen anerkannt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um eine Doppelf\u00f6rderung auszuschlie\u00dfen, hat die Kommission eine Liste der Agrarumweltma\u00dfnahmen aufgestellt, die ihrer Ansicht nach nicht \u00fcber die genannten Greening-Anforderungen hinausgehen. Darunter finden sich beispielsweise eine Gr\u00fcnbedeckung im Winter oder der Zwischenfruchtanbau. Werden solche Aktionen anstelle der drei Greening-Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt, k\u00f6nnten daf\u00fcr keine Mittel aus der 2. S\u00e4ule beantragt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Einhaltung anderer Agrarumweltma\u00dfnahmen, beispielsweise Fruchtfolgen oder Bewirtschaftungsauflagen f\u00fcr Gr\u00fcnland, gehen laut Kommission hingegen \u00fcber das Greening hinaus. Sie k\u00f6nnten deshalb sowohl mit der \u00d6kologisierungspr\u00e4mie als auch mit Mitteln aus der Zweiten S\u00e4ule verg\u00fctet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>K\u00fcrzung bei Nicht-Einhalten der Greening-Auflagen: <\/b>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Greening in den Jahren 2015 und 2016 sollen maximal 30% der Direktbeihilfen gek\u00fcrzt werden. Erst ab 2017 sollen Strafen auf bis zu 37,5% angehoben werden. Auf geringf\u00fcgige Vers\u00e4umnisse bei der Cross Compliance steht zuerst eine Verwarnung, bevor K\u00fcrzungen angewandt werden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\">\u00a0<strong><i>Interne Konvergenz:<\/i><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedsstaaten sind gehalten, in einer \u00dcbergangszeit bis 2019, auf die interne Konvergenz der Direktzahlungen hinzuwirken, dabei k\u00f6nnen sie verschiedene Optionen w\u00e4hlen. Bis 2019 mu\u00df allerdings sichergestellt werden, da\u00df kein Landwirt weniger als 60% des nationalen oder regionalen Durchschnitts erh\u00e4lt; gleichzeitig soll kein Betrieb mehr als 30% seiner Direktzahlungen durch die interne Konvergenz verlieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedstaaten haben ferner die M\u00f6glichkeit, einerseits eine maximale Auszahlung pro Hektar einzuf\u00fchren andererseits bis zu 30 Prozent des nationalen Finanzrahmens auf die ersten 30 Hektar der Landwirte zu verwenden, wodurch es zu erheblichen Umverteilungseffekten kommen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><i>Junglandwirteregelung:<\/i><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Junglandwirte unter 40 Jahren soll die Basiszahlung in den ersten f\u00fcnf Jahren nach der Betriebs\u00fcbernahme um 25 Prozent aufgestockt werden. F\u00fcr diese Ma\u00dfnahme sollen verpflichtend zwei Prozent des nationalen Finanzrahmens zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><i>Kleinlandwirteregelung:<\/i><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unabh\u00e4nging von der Betriebsgr\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen Landwirte an der Kleinlandwirteregelung teilnehmen und erhalten dadurch eine j\u00e4hrliche Zahlung zwischen 500 und 1.250 Euro. Die Teilnehmer m\u00fcssen weniger strenge Cross Compliance-Regelungen erf\u00fcllen und sind vom Greening befreit. Die Gesamtkosten f\u00fcr die Kleinlandwirteregelung d\u00fcrfen zehn Prozent des nationalen Finanzrahmens nicht \u00fcbersteigen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><i>&#8222;Gekoppelte&#8220;-Zahlungen:<\/i><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitgliedsstaaten k\u00f6nnen bis maximal 8%, in Ausnahmef\u00e4llen bis zu 13%, des nationalen Finanzrahmens als gekoppelte Zahlungen gew\u00e4hren. Zus\u00e4tzliche 2% k\u00f6nnen an die Produktion von Eiwei\u00dfpflanzen gekoppelt werden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><i>Benachteiligte Gebiete:<\/i><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bis zu 5% des nationalen Finanzrahmens k\u00f6nnen f\u00fcr die F\u00f6rderung benachteiligter Gebiete verwendet, d.h. in die 2. S\u00e4ule transferiert werden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><i>Aktiver Landwirt:<\/i><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf EU-Ebene wird eine Liste mit Unternehmenskategorien aufgestellt, die nicht in den Genu\u00df von Direktbeihilfen kommen k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren Flugh\u00e4fen, Bahnunternehmen, Wasserwerke oder Sportst\u00e4tten. Die Mitgliedstaaten d\u00fcrfen diesen Katalog f\u00fcr ihr Territorium erg\u00e4nzen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><em>Freibetrag von 2.000 Euro<\/em><\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollten die Direktzahlungen aufgrund der Haushaltsumst\u00e4nde oder weil Geld f\u00fcr Marktma\u00dfnahmen ben\u00f6tigt wird, linear gek\u00fcrzt werden m\u00fcssen, w\u00fcrde pro Betrieb ein Freibetrag von 2.000 Euro gelten. Dieser Betrag entspricht einem Kompromi\u00df zwischen dem Vorschlag der Kommission von 5.000 Euro und der Position einiger Mitgliedstaaten, die aus einer Vielzahl von \u00dcberlegungen, insbesondere auch um die gr\u00f6\u00dferen Betriebe nicht zu sehr zu belasten, \u00fcberhaupt keinen Freibetrag wollten.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #333333;\"><em>Kappung, Degressivit\u00e4t&#8230;<\/em><\/span><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausstehen tut zur Zeit noch eine Einigung zwischen Kommission, Ministerrat und Europaparlament zur Kappung bzw. Deggresivit\u00e4t der Direktzahlungen ebenso wie zur externen Konvergenz und zum Transfer von Mitteln aus der ersten in die zweite S\u00e4ule.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\" align=\"center\">L\u00e4ndliche Entwicklung<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das bisherige Konzept der l\u00e4ndlichen Entwicklung wird beibehalten. Die Mitgliedsstaaten k\u00f6nnen weiter eigene mehrj\u00e4hrige kofinanzierte Programme auflegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein f\u00fcr die hiesige Landwirtschaft besonders wichtiges Thema, dies wurde bereits mehrfach unterstrichen, ist die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete anhand von biophysikalischen Kriterien. Hierbei soll den Mitgliedstaaten ein gr\u00f6\u00dferer Spielraum bei ihrer Anwendung zukommen. Zudem soll die Neuabgrenzung um weitere zwei Jahre auf 2018 verschoben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf die Ma\u00dfnahmen der zweiten S\u00e4ule wird gesondert zur\u00fcckzukommen sein.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\" align=\"center\">Marktma\u00dfnahmen<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein bis zum Schlu\u00df zwischen den Trilogparntern umstrittenes Thema blieben die Marktma\u00dfnahmen. Das Parlament hatte darauf gedr\u00e4ngt, auch an solchen Entscheidungen beteiligt zu werden, die bislang dem Rat vorbehalten sind, darunter die Festsetzung der Interventionspreise. Der Rat wollte allerdings dem Parlament nur bei den Referenzpreisen ein Mitspracherecht einr\u00e4umen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abgelehnt vom Ministerrat wurde ebenfalls die vom Parlament eingeforderten Ma\u00dfnahmen im Milchsektor. Das Parlament wollte bekanntlich ein System einf\u00fchren, in dem im Krisenfall Landwirte f\u00fcr eine freiwillige Produktionsbeschr\u00e4nkung von wenigstens 5% belohnt worden w\u00e4ren, f\u00fcr eine Ausweitung \u00fcber 5% hingegen mit einer Strafe belegt worden w\u00e4ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgestockt werden sollen die Interventionsm\u00f6glichkeiten. So sollen der Ankauf von Butter und Magermilchpulver durch die Kommission einen Monat l\u00e4nger bis Ende September dauern; die Buttermenge, die zu Festpreisen vom Markt genommen werden kann, erh\u00f6ht sich von 30.000 t auf 50.000 t.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ende September will die Kommission eine Konferenz abhalten, um \u00fcber die M\u00f6glichkeit zus\u00e4tzlicher Ma\u00dfnahmen im Milchsektor f\u00fcr die Zeit ab 2015 zu diskutieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gest\u00e4rkt werden die Erzeuger- und Branchenorganisationen, wobei allerdings die Einf\u00fchrung allgemeinverbindlicher Regeln, die sich auch auf Nichtmitglieder erstrecken, beh\u00f6rdlich genehmigt werden mu\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die bestehenden Systeme der <strong>\u00f6ffentlichen Intervention<\/strong><b> <\/b>und<b> <\/b><strong>privaten Lagerhaltung<\/strong><b> <\/b>werden \u00fcberarbeitet, zum Beispiel mit technischen Anpassungen f\u00fcr Rindfleisch und Milch. Sollte f\u00fcr bestimmte Produkte ein &#8222;schweres Ungleichgewicht&#8220; auf dem Markt bestehen, kann die Kommission anerkannten Erzeugerorganisationen oder Branchenverb\u00e4nden befristet eine Marktr\u00fccknahme oder eine Lagerung des Produkts durch private Betreiber erlauben, um den betreffenden Sektor zu stabilisieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das <strong>Schulobstprogramm<\/strong><b> <\/b>und die<b> <\/b><strong>Schulmilchregelung<\/strong> sollen verl\u00e4ngert werden, und das j\u00e4hrliche Budget f\u00fcr das Schulobstprogramm wird von 90 auf 150 Millionen Euro erh\u00f6ht.<b> <\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend die<b> <\/b><strong>Zuckerquote<\/strong> 2017 ausl\u00e4uft, soll bei den <strong>Weinpflanzrechten<\/strong> ab 2016 ein neues System zur Autorisierung von Rebanpflanzungen gelten, mit dem die bisherigen Pflanzrechte abgel\u00f6st werden. In dem vorerst bis 2030 ausgelegten System ist die M\u00f6glichkeit vorgesehen, die Menge der Pflanzrechte j\u00e4hrlich um ein Prozent auszuweiten. \u00dcbergangsweise sollen die Rechte f\u00fcr f\u00fcnf Jahre anstelle von drei Jahren ausgegeben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicherlich wird im Detail auf die vorstehenden Reformma\u00dfnahmen zur\u00fcckzukommen sein. Die neuen Bestimmungen werden im Prinzip ab 2015 in Kraft treten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachstehend ein kurzer \u00dcberblick \u00fcber die vorl\u00e4ufigen, wichtigsten Eckpunkte der Agrarreform. Direktzahlungen Neben der verpflichtenden Einhaltung der Cross-Compliance-Bestimmungen, werden 30 Prozent der nationalen Mittel an die Greening-Ma\u00dfnahmen gekn\u00fcpft \u2013 70% werden als Basispr\u00e4mie gew\u00e4hrt. 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