{"id":1717,"date":"2013-06-07T13:56:37","date_gmt":"2013-06-07T11:56:37","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1717"},"modified":"2013-08-30T15:19:16","modified_gmt":"2013-08-30T13:19:16","slug":"von-ungleich-hohen-wasserkosten-ungebuhrend-schleppenden-genehmigungsprozeduren-und-weiterhin-offenen-fragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1717","title":{"rendered":"Von ungleich hohen Wasserkosten, ungeb\u00fchrend schleppenden Genehmigungsprozeduren und weiterhin offenen Fragen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong><span style=\"line-height: 1.4em;\">Wasserkosten von 4.353 Euro bis 13.356 Euro<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von 4.353 Euro bis 13.356 Euro \u2013 d.h. mehr als das Dreifache \u2013 reicht die Spannweite der Wasserkosten, welche einem Milchviehbetrieb bei einem Verbrauch von 4.000 cbm aufgeb\u00fcrdet werden, je nachdem ob er nun in der einen oder der anderen Gemeinde angesiedelt ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Diese Feststellung ergibt sich aus den Berechnungen, die die Bauernzentrale f\u00fcr 25 Gemeinden quer durchs Land, unter Ber\u00fccksichtigung der verschiedenen, in die Wasserkosten hineinreichenden Elemente aufgestellt hat.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Die politische Diskussion um den Wasserpreis ist sehr alt und besch\u00e4ftigt die Landwirtschaft seit Jahren. Die Problematik der Wasserkosten in der Landwirtschaft wurde hinl\u00e4nglich thematisiert und dennoch sind immer noch nicht alle Gemeinden im Land bereit, trotz mehrfacher diesbez\u00fcglicher Aufforderung von h\u00f6chster politischer Warte, der Landwirtschaft einen verg\u00fcnstigten Wasserpreis anzubieten, mit dem Resultat, da\u00df die Unterschiede zwischen den Gemeinden enorm sind und die Betriebe ungeb\u00fchrlich belasten, ja direkt zu Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchren.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Die Bauernzentrale erachtet die sich stellende Problematik allemal derart gravierend, da\u00df sie nicht einfach in einer Konfrontation zwischen Gemeindeautonomie und Landespolitik untergehen kann und darf.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Politisch ist es jedenfalls kaum vertretbar, wenn den einen Betrieben insgesamt Wasserkosten, wie in unseren Beispielen berechnet, von knapp mehr als 1 Euro verrechnet werden, andere Betriebe jedoch mit fast 3,50 Euro zur Kasse gebeten werden. Die einen Gemeinden verrechnen den Betrieben f\u00fcr Abwasser aus Milchkammern eine Pauschale von weniger als 300 Euro, andere Gemeinden toppen mit Pauschalen von 1.500 oder 1.600 Euro. Manche Gemeinden m\u00f6gen wohl einen annehmbaren Preis f\u00fcr Trinkwasser angeben, gleichzeitig jedoch die Festkosten ungeb\u00fchrend hoch ansiedeln bzw. die Betriebe mit verrechneten Festkosten \u00fcberh\u00e4ufen. Sicherlich tun sich viele Gemeinden im Land schwer, der Landwirtschaft tats\u00e4chlich den ihr zugesagten landwirtschaftsdienlichen Wasserpreis zukommen zu lassen, da sie dadurch den \u00fcbrigen B\u00fcrgern vielleicht ein paar Cents mehr in Rechnung stellen m\u00fc\u00dften, was verst\u00e4ndlicherweise elektoral politisch wenig interessant f\u00fcr gew\u00e4hlte Gemeindemandatstr\u00e4ger ist. Schwer hinnehmbar ist es allerdings, da\u00df der Staatsminister bzw. die Regierung Zusagen und Versprechen t\u00e4tigt, die in der Folge von manchen Gemeinden glattweg ignoriert werden.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Leidtragende sind weiterhin die Landwirte, wobei nach Meinung der Bauernzentrale die Politik gefordert ist, umgehend die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um den vorgenannten inakzeptablen und nicht tragbaren Unterschieden in den Wasserkosten entgegenzuwirken. <\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><span style=\"line-height: 1.4em;\">Ungeb\u00fchrend schleppende Genehmigungsprozeduren<\/span><\/strong><\/p>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Nicht nur der Wasserpreis und die damit verbundene ungleiche Behandlung der Betriebe besch\u00e4ftigt die Landwirtschaft.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fast schon skandal\u00f6s gestalten sich oftmals die Fristen, die den Landwirten seitens des Wasserwirtschaftsamtes bis zur Zustellung der erforderten Genehmigung beim Bau von Betriebsgeb\u00e4uden zugemutet werden. Akzeptabel ist es allemal nicht, wenn Landwirte acht oder gar zehn Monate, wenn nicht noch l\u00e4nger, auf eine Genehmigung seitens der Verwaltung warten m\u00fcssen. Dem Bauernsekretariat werden regelm\u00e4\u00dfig derartige F\u00e4lle unterbreitet. Die Situation ist zur Zeit umso gravierender, da sich mit dem Auslaufen des Agrargesetzes f\u00fcr viele Landwirte ein m\u00f6glichst baldiger Baubeginn aufdr\u00e4ngt. Neben den \u00e4u\u00dferst schleppenden Prozeduren und den zu langen Fristen stellt sich selbstverst\u00e4ndlich das Problem der den Landwirten aufgeb\u00fcrdeten Auflagen und Schikanen, die nicht nur mit einem wesentlichen Mehraufwand an Arbeit, sondern auch mit bedeutenden Mehrkosten einhergehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Insgesamt ist die Haltung des Wasserwirtschaftsamtes schwer nachvollziehbar und kann auch nicht allein mit dem Argument gerechtfertigt werden, Luxemburg m\u00fcsse bis 2015 die Wasserqualit\u00e4t wesentlich verbessert haben. Diese Auflage mag bestehen und wird nicht in Abrede gestellt; dennoch entschuldigt ein solches Argument weder die schleppenden Prozeduren bei der Ausstellung der Genehmigung noch die Nicht-Stellungnahme zu einigen wesentlichen Fragen. Man m\u00f6ge sich erinnern, da\u00df vor rund einem Jahr die Diskussion \u00fcber die sogenannten sauberen und schmutzigen Hoffl\u00e4chen gef\u00fchrt wurde, wobei das Wasserwirtschaftsamt zun\u00e4chst den Bauern aufdr\u00e4ngen wollte, s\u00e4mtliches kaum verunreinigtes Wasser von der Hoffl\u00e4che in G\u00fcllebeh\u00e4lter aufzufangen, um es dann unter enormem Arbeitsaufwand per G\u00fcllefa\u00df auf die Felder auszubringen. Infolge der von der Landwirtschaft diesbez\u00fcglich ge\u00e4u\u00dferten Kritik wurde alsdann mit der Verwaltung eine etwas annehmbarere Vorgehensweise diskutiert. Bei einem Treffen, welches vor rund einem Jahr stattfand, hatte das Wasserwirtschaftsamt zugesagt, ein entsprechendes Dokument binnen K\u00fcrze aufzustellen und der Landwirtschaft zukommen zu lassen \u2013 die Landwirtschaft wartet allerdings heute immer noch auf dieses Dokument, ebenso wie auf Stellungnahmen zu weiteren Punkten, die in die Ausarbeitung des Leitfadens f\u00fcr Bauten in der Gr\u00fcnzone hineinreichen, Arbeiten, die im \u00fcbrigen v\u00f6llig ins Stocken geraten sind.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Irgendwie hat man den Eindruck, da\u00df das Wasserwirtschaftsamt sich eine Machtposition aneignet, mit der diese Verwaltung, neben dem Nachhaltigkeitsministerium oder sogar noch besser als letzteres, nicht nur einen entscheidenden Einflu\u00df auf alle Bauvorhaben aus\u00fcben kann, sondern den Landwirten, aber wahrscheinlich nicht nur ihnen, ebenfalls alle m\u00f6glichen Schikanen aufb\u00fcrden kann.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Selbst wenn die Zielsetzung des Wassergesetzes der Erhalt bzw. die Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t ist, so wird die Situation in bezug auf die Genehmigungsprozeduren zunehmend unhaltbar. Auch in dieser Angelegenheit sind die politisch Verantwortlichen gefordert zu handeln. <\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><span style=\"line-height: 1.4em;\">Und weiterhin wichtige offene Fragen<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Wie vorstehend erw\u00e4hnt, bleibt der Erhalt bzw. die Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t die vorrangige Zielsetzung des Wassergesetzes. In diesem Zusammenhang wird die Ausweisung der Wasserschutzzonen ein besonders wesentlicher und f\u00fcr die landwirtschaftlichen Betriebe gegebenenfalls sehr einschneidender Punkt sein.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Die Landwirtschaft hat stets ihre Bereitschaft erkl\u00e4rt, ihren Beitrag zum Erhalt einer guten Trinkwasserqualit\u00e4t zu leisten. Dieser Beitrag mu\u00df allerdings angemessen honoriert werden, zumal die von der Landwirtschaft zu erbringenden Leistungen mit Zusatzkosten und dementsprechend Mindereinnahmen einhergehen werden.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">In dem Sinn mu\u00df die Frage angemessener Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die in Wasserschutzzonen einbegriffenen Fl\u00e4chen, ob Zone zwei oder Zone drei, resolut angegangen werden. Hierbei ist es von eminenter Bedeutung, da\u00df diese Entsch\u00e4digungen langfristig abgesichert sind \u2013 womit sich denn auch die Frage stellt, ob das System der Agrarumweltma\u00dfnahmen sich wirklich daf\u00fcr eignet. Dieselben werden alle paar Jahre auf EU-Ebene neu diskutiert und definiert mit allen Ungewi\u00dfheiten \u00fcber die zur Verf\u00fcgung stehenden Finanzmittel. Dar\u00fcber hinaus stellt sich die Frage, ob es richtig ist, diese von den Landwirten erbrachten Leistungen im \u00f6ffentlichen Interesse dem Agrarbudget anzulasten, dies auf Kosten anderer F\u00f6rderma\u00dfnahmen zugunsten der Betriebe.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Um den Landwirten langfristig Sicherheit bieten zu k\u00f6nnen, ist jedenfalls eine langfristige Absicherung der erforderten Geldmittel z.B. im Rahmen eines Wasserfonds, unabdingbar. Diese Meinung wird im \u00fcbrigen auch von Akteuren au\u00dferhalb der Landwirtschaft vertreten, die dar\u00fcber hinaus f\u00fcr flexiblere und individuellere bzw. zielorientiertere Ma\u00dfnahmen pl\u00e4dieren.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Die Frage angemessener Entsch\u00e4digungen in den Wasserschutzzonen bedarf allemal schnellstm\u00f6glich einer Diskussion und Kl\u00e4rung, damit den betroffenen Landwirten die notwendige Planungssicherheit gew\u00e4hrt werden kann.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wasserkosten von 4.353 Euro bis 13.356 Euro Von 4.353 Euro bis 13.356 Euro \u2013 d.h. mehr als das Dreifache \u2013 reicht die Spannweite der Wasserkosten, welche einem Milchviehbetrieb bei einem Verbrauch von 4.000 cbm aufgeb\u00fcrdet werden, je nachdem ob er nun in der einen oder der anderen Gemeinde angesiedelt ist. 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