{"id":1677,"date":"2013-05-03T11:13:38","date_gmt":"2013-05-03T09:13:38","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1677"},"modified":"2013-08-30T15:29:21","modified_gmt":"2013-08-30T13:29:21","slug":"verbot-der-neonikotinoide-ab-1-dezember-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1677","title":{"rendered":"Verbot der Neonikotinoide ab 1. Dezember 2013"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Nach der ersten Abstimmung \u00fcber das Verbot der Neonikotinoide durch die Mitgliedstaaten der EU hat die Europ\u00e4ische Kommission einen zweiten Anlauf genommen. Im M\u00e4rz konnte man weder eine qualifizierte Mehrheit daf\u00fcr noch dagegen finden. Die Kommission hatte demzufolge die Wahl, ihren Vorschlag abzu\u00e4ndern oder eine zweite Abstimmung zu fordern. Schlu\u00dfendlich haben sich die Br\u00fcsseler Beamten f\u00fcr die zweite Alternative entschieden. Die Abstimmung, die am 29. April stattfand, endete \u00e4hnlich wie die erste, das hei\u00dft ohne qualifizierte Mehrheit (15 L\u00e4nder daf\u00fcr, 8 L\u00e4nder dagegen und 4 enthielten sich der Stimme). Jetzt kann die Kommission einen Text ausarbeiten und diesen ohne eine weitere Absprache in Kraft setzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab 1. Dezember werden Neonikotinoide w\u00e4hrend zwei Jahren nicht mehr zul\u00e4ssig sein. Dieses Verbot gilt f\u00fcr Spritzmittel, Beizmittel und Granulate, welche Clothiandin, Imidacloprid oder Thiametoxam enthalten. Ausnahmen gibt es jedoch f\u00fcr Pflanzen, die f\u00fcr Bienen nicht attraktiv sind, so zum Beispiel Wintergetreide. Betroffen sind professionelle Anwender sowie auch Hobbyanwender. F\u00fcr Hobbyanwender gibt es jedoch keine Ausnahmen. Die Anwendung von Neonikotinoiden durch letztere wird komplett untersagt sein. Landwirtschaftliche Betriebe k\u00f6nnen die bereits behandelte Rapssaat aber dieses Jahr noch ausbringen. W\u00e4hrend den zwei Jahren des Verbots will die Kommission die Auswirkungen auf den Bienenbestand weiter erforschen und die Ma\u00dfnahme gegebenenfalls verl\u00e4ngern oder abschaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Copa-Cogeca hat sich gegen das Verbot ausgesprochen. Man bef\u00fcrchtet, da\u00df europaweit mit 2,8 Milliarden Euro Verlusten zu rechnen ist und 50.000 Arbeitspl\u00e4tze gef\u00e4hrdet sind. Auch die betroffenen Konzerne, Bayer Crop Science und Syngenta, sehen die Ma\u00dfnahme kritisch, weil f\u00fcr letztere gr\u00f6\u00dfere Einnahmen auf dem Spiel stehen. Au\u00dferdem ist das Verbot laut beider Hersteller unbegreiflich, weil es auch Wege g\u00e4be, die verantwortungsvolle Nutzung der Neonikotinoide mit effektiven Bienenschutzma\u00dfnahmen zu vereinen. Weiterhin argumentieren die Vertreter der Konzerne, da\u00df die Kommission sich f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung der eigentlichen Gr\u00fcnde des Bienensterbens einsetzen sollte, zum Beispiel die Zerst\u00f6rung von Lebensr\u00e4umen und Nahrungsgrundlagen von Best\u00e4ubern, anstatt die Neonikotinoide zu verbieten. Viele Experten schlie\u00dfen sich dem an und sehen die Gefahr f\u00fcr Bienen eher in der Varroamilbe, Krankheiten, der vorschriftswidrigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und der Vernachl\u00e4ssigung von Bienenst\u00f6cken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Gegensatz zur Vertretung der Landwirtschaft in Br\u00fcssel sind die Imkerverb\u00e4nde dem Verbot gegen\u00fcber positiv gestimmt. Auch die Umweltlobby begr\u00fc\u00dft die Ma\u00dfnahme, urteilt jedoch, da\u00df diese nicht weit genug gehe. Pflanzenschutzmittel k\u00f6nnte man unter anderem durch Fruchtfolgen und nat\u00fcrliche Gegner der Sch\u00e4dlinge ersetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nicht eindeutig ist jedoch die wissenschaftliche Fundierung der Regelung. Die Forschungsergebnisse sind bisher ambivalent, weil manche Studien die bienenfeindlichen Eigenschaften der Neonikotinoide belegen und andere Studien keinen Zusammenhang mit dem Bienensterben finden. So findet die Studie der Europ\u00e4ischen Lebensmittelsicherheitsbeh\u00f6rde (EFSA) einen negativen Einflu\u00df der Pflanzenschutzmittel auf die Gesundheit der Bienen, w\u00e4hrend eine durch britische Beh\u00f6rden in Auftrag gegebene Studie keinen Zusammenhang erkennt. Der Agrarexperte Michael Eickermann vom CRP Gabriel Lippmann sch\u00e4tzt die Qualit\u00e4t der EFSA-Studie, doch betont, da\u00df das Schwinden der Bienenbest\u00e4nde durch mehrere Faktoren bedingt ist und nicht nur durch den Einsatz von Neonikotinoiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der ersten Abstimmung \u00fcber das Verbot der Neonikotinoide durch die Mitgliedstaaten der EU hat die Europ\u00e4ische Kommission einen zweiten Anlauf genommen. Im M\u00e4rz konnte man weder eine qualifizierte Mehrheit daf\u00fcr noch dagegen finden. Die Kommission hatte demzufolge die Wahl, ihren Vorschlag abzu\u00e4ndern oder eine zweite Abstimmung zu fordern. Schlu\u00dfendlich haben sich die Br\u00fcsseler Beamten f\u00fcr die zweite Alternative entschieden. Die Abstimmung, die am 29. 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