{"id":1608,"date":"2013-03-22T08:36:27","date_gmt":"2013-03-22T07:36:27","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1608"},"modified":"2013-08-30T15:44:33","modified_gmt":"2013-08-30T13:44:33","slug":"eu-agrarminister-legen-ihre-position-zur-gap-reform-fest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1608","title":{"rendered":"EU-Agrarminister legen ihre Position zur GAP-Reform fest"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em><span style=\"line-height: 1.4em;\">Nachdem das Europaparlament letzte Woche (11. KW) seine Stellungnahme zur GAP- Reform verabschiedet und damit seine Verhandlungsposition festgelegt hat, haben die EU-Landwirtschaftminister ihrerseits Anfang der Woche in zweit\u00e4gigen Verhandlungen ihre Position ausgearbeitet. Die Einigung orientiert sich am Kommissionsvorschlag, sieht jedoch Anpassungen insbesondere beim Greening vor. 25 EU-Mitgliedstaaten stimmten dem festgehaltenen Kompromi\u00df zu \u2013 nur Slowenien und die Slowakei lehnten den Kompromi\u00df ab. Nicht sonderlich zufrieden schien auch EU-Agrarkommissar Ciolos \u2013 f\u00fcr ihn gehen die Anpassungen beim Greening zu weit.<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Direktzahlungen, Greening, \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4chen&#8230;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So wie von der Kommission vorgeschlagen, sollen gem\u00e4\u00df Vorstellung der Landwirtschaftsminister 30% der Direktzahlungen an das Greening gebunden bleiben. Bei Nicht-Einhalten der Greening-Auflagen bzw. einem Versto\u00df gegen diese Auflagen k\u00f6nnte es zu einer K\u00fcrzung von bis zu 125% der Greening-Pr\u00e4mie kommen, womit die Landwirte nur noch 62,5% ihres gesamten Direktbeihilfenanspruchs erhielten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von besonderer Bedeutung f\u00fcr die Betriebe ist die Ausgestaltung der Greening-Auflagen. Diesbez\u00fcglich sprechen sich die Agrarminister daf\u00fcr aus, da\u00df sich ab dem ersten Jahr der Reform die \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4che f\u00fcr Betriebe mit mehr als 15\u00a0ha Acker- und Dauerkulturfl\u00e4che auf 5% Prozent belaufen soll. Nach \u00dcberpr\u00fcfung k\u00f6nnte der Prozentsatz f\u00fcr die Ausgleichsfl\u00e4che ab 2018 auf 7% Prozent erh\u00f6ht werden. Das Europaparlament hat sich bekanntlich daf\u00fcr ausgesprochen, die \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4che zun\u00e4chst auf 3% zu begrenzen und erst ab 2016 auf 5% anzuheben. Diese stufenweise Vorgehensweise wurde von einer Reihe von Mitgliedstaaten wegen angeblich zu hohem Verwaltungsaufwand zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Forderungen nach gr\u00f6\u00dferer Flexibilit\u00e4t und nach Anerkennung der Agrarumweltma\u00dfnahmen im Greening wurde zumindest zu einem Teil Rechnung getragen, insofern der EU-Agrarrat f\u00fcr die Anrechenbarkeit von bisher erbrachten Umweltleistungen und zertifizierten Ma\u00dfnahmen pl\u00e4diert. Auch sollen die Greening-Auflagen nicht nur, wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, bei Biobetrieben als erf\u00fcllt gelten, sondern auch wenn wenigstens 75% der Betriebsfl\u00e4che anerkannten Agrarumweltprogrammen unterworfen sind oder der Betrieb \u00fcber mehr als 75% Gr\u00fcnland verf\u00fcgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bez\u00fcglich der \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4che haben die Agrarminister sich auf einige besonders relevante Punkte geeinigt. Zu den \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4chen gerechnet werden nicht nur Landschaftselemente, Gr\u00fcnlandstreifen, Waldrandstreifen, Ackerrandstreifen, Obstanlagen,&#8230; usw., sondern auch die Fl\u00e4chen, auf denen eiwei\u00dfhaltige Pflanzen, Leguminosen und (unter Anwendung eines Koeffizienten) Zwischenfr\u00fcchten angebaut werden. Diesbez\u00fcglich sei darauf verwiesen, da\u00df bei der Agrarratssitzung im Februar der \u00f6sterreichische Landwirtschaftsminister den Vorschlag f\u00fcr eine europ\u00e4ische Eiwei\u00df-Strategie vorgelegt und dabei die Unterst\u00fctzung von 16 Mitgliedstaaten erhalten hatte. Zudem k\u00f6nnen bis zu 50% der \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4chen gemeinschaftlich von den Landwirten angelegt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu den weiteren Greening-Auflagen geh\u00f6ren bekanntlich der Erhalt des Dauergr\u00fcnlandes sowie die Fruchtfolge. Gem\u00e4\u00df Agrarministern soll f\u00fcr Dauergr\u00fcnland ein grunds\u00e4tzliches Umbruchverbot gelten; eine einzelbetriebliche Verringerung um 5% w\u00e4re jedoch zul\u00e4ssig. Die Fruchtfolge ist f\u00fcr Betriebe ab 10 ha erforderlich, und nicht wie urspr\u00fcnglich geplant ab 3 ha. Betriebe zwischen 10 ha und 30 ha sollen wenigstens zwei Kulturen, Betriebe mit mehr als 30 ha mindestens drei Kulturen anbauen, wobei die kleinste Kultur, wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, mindestens 5% der Fl\u00e4che und die gr\u00f6\u00dfte Kultur maximal 70% der Fl\u00e4che beanspruchen darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><b>Kappung, gekoppelte Zahlungen, Junglandwirte<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anders als die Kommission und das Europaparlament haben die EU-Landwirtschaftsminister sich gegen eine verpflichtende Kappung der Direktzahlungen ausgesprochen. Den Regierungen soll es freigestellt bleiben, f\u00fcr Betr\u00e4ge \u00fcber 150.000 Euro nationale Vorschriften zu beschlie\u00dfen. Auch sollen die Mitgliedstaaten weiterhin gekoppelte Pr\u00e4mien gew\u00e4hren k\u00f6nnen, etwa f\u00fcr die Mutterkuhhaltung. Mitgliedstaaten, in denen bislang gekoppelte Pr\u00e4mien bestanden, sollen bis zu 12% (anstatt wie von der Kommission vorgesehen 10%) des nationalen Plafonds f\u00fcr gekoppelte Direktzahlungen verwenden k\u00f6nnen; Mitgliedstaaten, die wieder gekoppelte Pr\u00e4mien einf\u00fchren wollten, k\u00f6nnen bis zu 5% des nationalen Plafonds daf\u00fcr vorsehen. Auch die Definition des aktiven Landwirts wurde nochmals von den Ministern diskutiert. Diesbez\u00fcglich k\u00f6nnen die Staaten eine Negativliste aufstellen. Die spezifischen St\u00fctzungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Junglandwirte \u2013 ihnen soll bei den Direktzahlungen ein Bonus von 25% auf einer begrenzten Anzahl von Hektaren gew\u00e4hrt werden \u2013, wurden von den Ministern wohl unterst\u00fctzt, allerdings als f\u00fcr die L\u00e4nder freiwillige Ma\u00dfnahme. Den L\u00e4ndern wird ebenfalls die M\u00f6glichkeit gegeben, h\u00f6here Direktzahlungen f\u00fcr die ersten 50 Hektar pro Betrieb zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><strong>Konvergenz der Direktzahlungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein weiteres wichtiges Anliegen betrifft die Konvergenz der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten. Eine Einigung zu diesem Punkt wurde bereits zuvor auf Ratsebene festgehalten. Demnach sollen bei der internen Konvergenz die gleichen Kriterien gelten wie bei der externen Konvergenz \u2013 bis 2019 soll der Unterschied um ein Drittel zum nationalen oder regionalen Durchschnittswert der Direktzahlungen reduziert werden, wobei kein Betrieb weniger als 196 Euro pro ha erhalten soll. Zudem soll eine gr\u00f6\u00dfere Flexibilisierung bei der Konvergenz zum Tragen kommen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\" align=\"center\">Neudefinition der benachteiligten Gebiete<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein besonders wichtiges Anliegen ist und bleibt die Neudefinition bzw. die Neuabgrenzung f\u00fcr die \u201eSonstigen benachteiligten Gebiete\u201c. Diese soll dem Wunsch der EU-Landwirtschaftsminister zufolge erst 2016 angewendet werden. F\u00fcr die Jahre 2014 und 2015 kann der Status quo fortgef\u00fchrt werden. Festgehalten wurde, da\u00df in Gebieten, die ab 2016 nicht mehr als sonstiges benachteiligtes Gebiet gelten, degressive Zahlungen bis 2019 geleistet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vorgaben der EU-Kommission f\u00fcr die Einstufung als benachteiligtes Gebiet bzw. deren F\u00f6rderf\u00e4higkeit wurden leicht abgeschw\u00e4cht. F\u00fcr die Ausl\u00f6sung der Ausgleichszulage soll es gen\u00fcgen, wenn 60% der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che eines ausgewiesenen Gebiets von einem bestimmten biophysikalischen Nachteil wie hohe Hangneigung, schlechte Bodenbeschaffenheit und \u00e4hnliches betroffen sind; die Kommission hatte 66% vorgesehen. Falls dies nicht gegeben ist, k\u00f6nnten auch zwei unterschiedliche Nachteile ausreichen, wenn sie wenigstens 80% des Schwellenwerts erreichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Marktma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den Marktma\u00dfnahmen ging es haupts\u00e4chlich um die Verl\u00e4ngerung der Zuckerquote, das Beibehalten de Pflanzrechteregelung und um Ma\u00dfnahmen in der Milchmarktordnung. Die Zuckerquote soll nach Auffassung der EU-Agrarminister 2016\/17 auslaufen. Das bisherige System mit Quotenregelung, Mindestpreis und Au\u00dfenschutz wird weitergef\u00fchrt. Ausgesprochen haben die Agrarminister sich f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der Pflanzrechte. Das bisherige System soll bis Ende 2018 g\u00fcltig bleiben; ab 2019 soll eine Alternativregelung in Kraft treten, im Rahmen derer die M\u00f6glichkeit zur Ausweitung der Rebfl\u00e4chen um bis zu 1% pro Jahr vorgesehen ist. Diese Regelung soll bis zum Jahr 2024 begrenzt sein. Das erst 2012 vollst\u00e4ndig in Kraft getretene Milchpaket zur St\u00e4rkung der Marktmacht der Erzeuger wurde von den Ministern nicht erneut aufgeschn\u00fcrt. Demnach wurde die vom Europaparlament geforderte Krisenentsch\u00e4digung f\u00fcr Erzeuger, die ihre Milchmenge freiwillig beschr\u00e4nken, nicht von den Ministern zur\u00fcckbehalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur k\u00fcnftigen Ausgestaltung der sogenannten finanziellen Disziplin wurde festgehalten, da\u00df im Falle nicht ausreichender Finanzmittel keine lineare K\u00fcrzung des Direktausgleichs erfolgen soll, sondern eine gr\u00f6\u00dfenunabh\u00e4ngige. Die Auswirkungen einer solchen Bestimmung bleiben zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mehrheitlich bef\u00fcrwortet haben die Agrarminister allerdings eine detaillierte Ver\u00f6ffentlichungspflicht aller Agrargeldempf\u00e4nger, um so die Transparenz der Zahlungen zu sichern&#8230;, eine Ma\u00dfnahme, die sich leider \u00e4u\u00dferst sch\u00e4digend f\u00fcr die Landwirtschaft auswirken kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem das Europaparlament letzte Woche (11. KW) seine Stellungnahme zur GAP- Reform verabschiedet und damit seine Verhandlungsposition festgelegt hat, haben die EU-Landwirtschaftminister ihrerseits Anfang der Woche in zweit\u00e4gigen Verhandlungen ihre Position ausgearbeitet. 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