{"id":1569,"date":"2013-02-15T14:21:03","date_gmt":"2013-02-15T13:21:03","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1569"},"modified":"2013-08-30T15:48:54","modified_gmt":"2013-08-30T13:48:54","slug":"der-eu-finanzrahmen-2014-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1569","title":{"rendered":"Der EU-Finanzrahmen 2014-2020"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Der Gipfel der Staats- und Regierungschefs hat am vergangenen Freitag, den 8. Februar, nach 26st\u00fcndigen Verhandlungen eine politische Einigung zum Finanzrahmen f\u00fcr den Zeitraum 2014 bis 2020 erzielt. Demzufolge soll sich die Ausgabenobergrenze f\u00fcr die EU-28 auf 959.988 Millionen Euro an Mitteln f\u00fcr Verpflichtungen und 908.400 Millionen Euro an Mitteln f\u00fcr Zahlungen belaufen. Diese Betr\u00e4ge entsprechen 1,00% bzw. 0,95% des Bruttonationaleinkommens der EU.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Selbst wenn eine j\u00e4hrliche Inflationsanpassung vorgesehen ist, wird mit dieser politischen Einigung erstmals in der Geschichte der EU ein Finanzrahmen festgelegt, der mit weniger Geld ausgestattet ist als die vorherigen Budgets. Der Finanzrahmen bzw. die Obergrenze f\u00fcr die Ende des Jahres auslaufende Siebenjahresperiode 2007 bis 2013 belief sich n\u00e4mlich auf 993.601 Millionen Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicher mag man argumentieren, das Geld m\u00fcsse effizienter eingesetzt werden, um mit weniger Mitteln der Herausforderung, mehr zu erreichen nachzukommen. Ob dies allerdings gelingen mag, bleibt mehr als ungewi\u00df. Der Handlungs- und Gestaltungsraum der EU f\u00fcr die kommenden Jahre wird jedenfalls eingeschr\u00e4nkt sein und irgendwie, selbst wenn gewu\u00dft war, da\u00df praktisch alle L\u00e4nder bei ihren Einzahlungen in die EU-Kasse Geld einsparen wollten, hat der verabschiedete Finanzrahmen den sehr bitteren Nachgeschmack eines Kniefalls vor den Forderungen insbesondere der Briten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fraglich ist auch, ob die Union in den kommenden sieben Jahren mit den zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln den erforderlichen Gestaltungsfreiraum beh\u00e4lt. F\u00fcr Kommissionspr\u00e4sident Barroso, selbst nicht sonderlich \u201eamused\u201c \u00fcber die Einigung der Staats- und Regierungschefs, bleibt gen\u00fcgend Freiraum f\u00fcr innovative Entwicklungen bei den Infrastrukturen sowie f\u00fcr Innovation und Forschung. Sicher sei der Finanzrahmen nicht so ehrgeizig wie derjenige, den die Kommission vorgeschlagen hatte, dennoch sei es eine akzeptable Grundlage. Als besonders positiv bewertet er die Ma\u00dfnahmen, um gegen die Jugendarbeitslosigkeit anzugehen sowie ebenfalls die gr\u00f6\u00dfere Flexibilit\u00e4t bei der \u00dcbertragung zwischen Rubriken und Jahren. Inwieweit mit dieser Flexibilit\u00e4t bzw. den \u00dcbertragungsm\u00f6glichkeiten den vom Europaparlament ge\u00e4u\u00dferten Bedenken \u00fcber ein defizit\u00e4res Budget Rechnung getragen werden kann, bleibt zu \u00fcberpr\u00fcfen. Fest steht allemal, da\u00df sich nationale Interessen weitestgehend gegen\u00fcber dem Allgemeininteresse der Union durchgesetzt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><b>Bedeutung der Landwirtschaft unterstrichen,<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In bezug auf die Landwirtschaft unterstreicht der Gipfel der Staats- und Regierungschefs nochmals die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dabei geht es darum, so die Schlu\u00dffolgerungen des Gipfels, \u201edie Produktivit\u00e4t der Landwirtschaft durch F\u00f6rderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestm\u00f6glichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskr\u00e4fte, zu steigern, auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bev\u00f6lkerung, insbesondere durch Erh\u00f6hung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft t\u00e4tigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gew\u00e4hrleisten, die M\u00e4rkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und f\u00fcr die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.\u201c Die Staats- und Regierungschefs sprechen sich demnach f\u00fcr eine moderne, produktive und effiziente Landwirtschaft aus, die u.a. die Lebensmittelversorgung und ein angemessenes Einkommen f\u00fcr die in der Landwirtschaft T\u00e4tigen sichern soll. Gleichzeitig sollen der soziale Aufbau der Landwirtschaft und die strukturellen und naturbedingten Unterschiede zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Gebieten Ber\u00fccksichtigung finden, ein Satz, mit dem richtigerweise auf die unterschiedlichsten Situationen, die sich in der europ\u00e4ischen Landwirtschaft wiederfinden, verwiesen wird, der auch besonders in bezug auf die benachteiligten Gebiete von gro\u00dfer Relevanz ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wichtig sind auch die Aussagen in bezug auf die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dazu hei\u00dft es: Die Reformen m\u00fcssen sicherstellen \u201e1. eine rentable Nahrungsmittelerzeugung; 2. nachhaltige Bewirtschaftung der nat\u00fcrlichen Ressourcen und Klimaschutzma\u00dfnahmen; 3. ausgewogene r\u00e4umliche Entwicklung.\u201c Dar\u00fcber hinaus soll die GAP umfassend in die Ziele der Strategie Europa 2020 integriert werden, insbesondere in das Ziel des nachhaltigen Wachstums.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Zwei-S\u00e4ulen-Struktur der GAP wird beibehalten, wobei in der ersten S\u00e4ule die Direktunterst\u00fctzung f\u00fcr Landwirte und die Finanzierung marktbezogener Ma\u00dfnahmen und in der zweiten S\u00e4ule die Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die Bereitstellung von \u00f6kologischen \u00f6ffentlichen G\u00fctern, die Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Agrar- und Forstsektoren sowie die Diversifizierung der Wirtschaftst\u00e4tigkeit und die F\u00f6rderung der Lebensqualit\u00e4t in den l\u00e4ndlichen Gebieten, einschlie\u00dflich der Regionen mit spezifischen Problemen untergebracht sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><b style=\"line-height: 1.4em;\">&#8230;, dennoch weniger Geld<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit den vorgenannten ambiti\u00f6sen Zielsetzungen und Erkl\u00e4rungen wird nicht nur die Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik, sondern auch diejenige der Landwirtschaft insgesamt untermauert. Dennoch wird der Agrarhaushalt bis 2020 gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df den Gipfelentscheidungen liegen die Verpflichtungen f\u00fcr die Haushaltsrubrik \u201eNachhaltiges Wachstum: Nat\u00fcrliche Ressourcen\u201c \u2013 so der offizielle Titel, unter dem die Landwirtschaft, die Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums, die Fischerei und ein Finanzinstrument f\u00fcr Umwelt und Klimaschutz erfa\u00dft werden \u2013, bei maximal 373.179 Millionen Euro, wovon 277.851 Millionen Euro f\u00fcr marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen zugewiesen werden. Im Zeitraum 2007 bis 2013 standen 420.682 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung&#8230; f\u00fcr 27 Mitgliedstaaten. Nach dem Beitritt Kroatiens zum kommenden 1. Juli werden es k\u00fcnftig 28 Mitgliedstaaten sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicher mag man sich damit tr\u00f6sten, da\u00df die K\u00fcrzungen etwas weniger stark ausgefallen sind als im urspr\u00fcnglichen Kompromi\u00dfvorschlag vorgesehen. Nichtsdestoweniger wird es bis 2020 zu sp\u00fcrbaren Einbu\u00dfen bei den Direktzahlungen kommen. Einerseits werden die j\u00e4hrlichen f\u00fcr die Direktzahlungen und marktbezogenen Ausgaben bereitgestellten Gelder bis 2020 von rund 41,5 Mrd. Euro in 2014 auf 37,6 Mrd. Euro in 2020 zur\u00fcckgefahren, wobei zwecks Anpassung der Gesamth\u00f6he der Ausgaben die EU-Durchschnittsh\u00f6he der Direktzahlungen je Hektar \u00fcber den Zeitraum verringert wird. Zuz\u00fcglich k\u00f6nnen, wie bislang, bei \u00dcberschreitung des Budgets die Direktzahlungen reduziert werden. Andererseits wird der von der Kommission au\u00dferhalb des Agrarbudgets geplante Krisenfonds in den Agrarhaushalt integriert. Dieser Krisenfonds, der mit 2,8 Mrd. Euro ausgestattet wird, soll bei gr\u00f6\u00dferen Krisen, die sich auf Erzeugung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken, zur Unterst\u00fctzung des Sektors eingesetzt werden. Gebildet wird er, indem zu Beginn jedes Jahres eine Verringerung der Direktzahlungen angewandt wird. Falls die Gelder nicht f\u00fcr Krisenma\u00dfnahmen genutzt wurden, werden sie in Form von Direktzahlungen r\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Weitere Eckpunkte fesgelegt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Verabschiedung des Finanzrahmens haben die Staats- und Regierungschefs einige weitere Eckpunkte der anstehenden Agrarreform festgelegt. 30 Prozent der Direktzahlungen m\u00fcssen f\u00fcr \u00d6kologisierungsma\u00dfnahmen verwendet werden, wobei die Mitgliedstaaten bei der Wahl gleichwertiger \u00d6kologisierungsma\u00dfnahmen \u00fcber eine klar definierte Flexibilit\u00e4t verf\u00fcgen sollen. Auch hei\u00dft es, \u201eda\u00df der Anforderung, da\u00df jeder landwirtschaftliche Betrieb \u00fcber eine im Umweltinteresse genutzte Fl\u00e4che verf\u00fcgen mu\u00df, so entsprochen wird, da\u00df die betreffende Fl\u00e4che nicht aus der Produktion genommen werden mu\u00df und den Landwirten keine ungerechtfertigten Einkommensverluste entstehen.\u201c In anderen Worten, die Staats- und Regierungschefs halten an der Ver\u00f6kologisierung der Direktzahlungen fest, allerdings soll es keine Fl\u00e4chenstillegung geben, sondern Anerkennung gleichwertiger Umweltma\u00dfnahmen mit gr\u00f6\u00dferer Flexibilit\u00e4t f\u00fcr die Mitgliedstaaten. Eine solche Option, wenn sie denn tats\u00e4chlich sinnvoll und im Respekt der Herausforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgestaltet wird, darf sicherlich positiv bewertet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Deckelung der Direktzahlungen \u2013 sie soll von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis eingef\u00fchrt werden. Eine solche Vorgehensweise erm\u00f6glichst es, den oftmals historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Strukturen in den einzelnen L\u00e4ndern Rechnung zu tragen, gleichzeitig auch eventuelle H\u00fcrden f\u00fcr die weitere Entwicklung der Betriebe zu verhindern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">In einem weiteren schwierigem und \u00e4u\u00dferst kontrovers diskutiertem Punkt hat der Gipfel die Richtung festgelegt, n\u00e4mlich in bezug auf die Konvergenz der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Dazu hei\u00dft es in den Schlu\u00dffolgerungen: \u201eDie Direktunterst\u00fctzung wird unter Ber\u00fccksichtigung der weiterhin bestehenden Unterschiede bei Lohnniveau, Kaufkraft, Produktion der Agrarindustrie und Betriebsmittelkosten gerechter unter den Mitgliedstaaten verteilt (&#8230;). Alle Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen je Hektar weniger als 90% des EU-Durchschnitts betragen, werden die L\u00fccke zwischen der H\u00f6he ihrer derzeitigen Direktzahlungen und 90 % des EU-Durchschnitts im Laufe des n\u00e4chsten Zeitraums um ein Drittel verringern. Alle Mitgliedstaaten sollten jedoch bis 2020 mindestens eine H\u00f6he von 196 Euro pro Hektar in laufenden Preisen erreichen.\u201c Finanziert werden soll die Konvergenz von allen Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen \u00fcber dem EU-Durchschnitt liegen, und zwar proportional zu ihrem Abstand zum EU-Durchschnitt. \u201eDieser Proze\u00df wird schrittweise \u00fcber sechs Jahre vom Haushaltsjahr 2015 bis zum Haushaltsjahr 2020 durchgef\u00fchrt.\u201c<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Au\u00dferdem wird eine Flexibilit\u00e4t zwischen den S\u00e4ulen eingef\u00fchrt: Die Mitgliedsstaaten k\u00f6nnen bis zu 15 Prozent der Mittel zwischen den S\u00e4ulen verschieben \u2013 die Staaten, deren Direktzahlungen unter 90% des EU-Durchschnitts liegen, k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich noch 10% von der 2. in die 1. S\u00e4ule zur Anhebung der Direktzahlungen transferieren.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist dies allerdings eine Ma\u00dfnahme, die sehr kritisch zu bewerten ist \u2013 die Bauernzentrale spricht sich allemal gegen einen Mitteltransfer von der 1. in die 2. S\u00e4ule aus, da dadurch die Direktzahlungen noch zus\u00e4tzlich gek\u00fcrzt w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Zweite S\u00e4ule: Mehr Aufgaben, weniger Geld<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">F\u00fcr die Ma\u00dfnahmen der 2. S\u00e4ule der Gemeinsamen Agrarpolitik werden Mittel in H\u00f6he von 84.936 Millionen Euro vorgesehen \u2013 sp\u00fcrbar weniger Mittel als in der vorangegangenen Finanzperiode, dies allerdings bei einem erweiterten Aufgabenfeld, insofern neben den bisherigen Zielen insbesondere verst\u00e4rkt Klimaschutzma\u00dfnahmen und Risikomanagement \u00fcber diesen Weg umgesetzt und finanziert werden sollen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aufteilung der Gesamtbetr\u00e4ge f\u00fcr die Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums auf die Mitgliedstaaten geschieht auf der Grundlage objektiver Kriterien und bisheriger Leistung. Eine begrenzte Anzahl von Mitgliedstaaten, in deren Landwirtschaftssektor sich besondere strukturelle Herausforderungen stellen, erhalten zus\u00e4tzliche Mittelzuweisungen. Staatsminister Juncker ist es in diesem Zusammenhang gelungen, eine spezifische Mittelzuteilung in H\u00f6he von 20 Millionen Euro f\u00fcr Luxemburg auszuhandeln. Es ist dies eine Ma\u00dfnahme, die sicherlich zu begr\u00fc\u00dfen ist, die allerdings nicht \u00fcber die weiteren sich im Rahmen der zweiten S\u00e4ule stellenden Probleme hinwegt\u00e4uschen darf.<\/p>\n<p><span style=\"line-height: 1.4em;\">***********<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" align=\"center\">Der verabschiedete Finanzrahmen entspricht sicherlich nicht den berechtigten Erwartungen, auch nicht den Herausforderungen, die die Union in den kommenden Jahren angehen mu\u00df in bezug auf das mit der Strategie 2020 anvisierte integrative und intelligente Wachstum. Wie eingangs erw\u00e4hnt haben die nationalen Interessen die Festlegung des Finanzrahmens gepr\u00e4gt. Das Nachsehen dabei werden breite Bev\u00f6lkerungsschichten in der Union haben, ebenso wie ganze Wirtschaftssektoren, darunter auch die Landwirtschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Das Europaparlament hat starken Widerstand angek\u00fcndigt und es bleibt zu w\u00fcnschen, da\u00df es den Parlamentariern gelingen m\u00f6ge, die notwendigen Nachbesserungen in die Haushaltsvorlage einzubringen.\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gipfel der Staats- und Regierungschefs hat am vergangenen Freitag, den 8. Februar, nach 26st\u00fcndigen Verhandlungen eine politische Einigung zum Finanzrahmen f\u00fcr den Zeitraum 2014 bis 2020 erzielt. Demzufolge soll sich die Ausgabenobergrenze f\u00fcr die EU-28 auf 959.988 Millionen Euro an Mitteln f\u00fcr Verpflichtungen und 908.400 Millionen Euro an Mitteln f\u00fcr Zahlungen belaufen. Diese Betr\u00e4ge entsprechen 1,00% bzw. 0,95% des Bruttonationaleinkommens der EU. 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