{"id":1559,"date":"2013-02-08T13:40:36","date_gmt":"2013-02-08T12:40:36","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1559"},"modified":"2013-08-30T15:49:56","modified_gmt":"2013-08-30T13:49:56","slug":"anstatt-nur-kompensierung-mehr-schutz-fur-die-landwirtschaftliche-nutzflache","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1559","title":{"rendered":"Anstatt nur Kompensierung \u2013 mehr Schutz f\u00fcr die landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: justify;\">Aus der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Gesetzesvorlage betreffend Ab\u00e4nderung des Naturschutzgesetzes<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie bereits letzte Woche (5. KW) mitgeteilt, hat die Landwirtschaftskammer mit Datum vom 21. Januar ihre Stellungnahme zur Gesetzesvorlage betreffend Ab\u00e4nderung des Naturschutzgesetzes ver\u00f6ffentlicht. In den beiden ersten Punkten geht die Stellungnahme auf allgemeine \u00dcberlegungen und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Naturschutzgesetz bzw. den angedachten \u00c4nderungen ein, w\u00e4hrend sich in einem dritten Teil im Detail mit den einzelnen in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Ma\u00dfnahmen befa\u00dft wird. Nachstehend gehen wir auf die allgemeineren \u00dcberlegungen in dieser Stellungnahme ein. Darin werden Prinzipien und Ma\u00dfnahmen eingefordert, die \u2013 w\u00fcrden sie zum Tragen kommen \u2013 die sich im Zusammenhang mit dem Naturschutz bzw. dem Verlust von landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen stellenden Probleme bereits wesentlich entsch\u00e4rfen w\u00fcrden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\">Landwirtschaft f\u00e4lschlicherweise als sch\u00e4dliches, zumindest st\u00f6rendes Element betrachtet<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">In ihren Vorbemerkungen verweist die Landwirtschaftskammer zun\u00e4chst auf die wiederholt seitens der Oekolobby ge\u00e4u\u00dferten Kritiken betreffend die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Biodiversit\u00e4t, um dabei die Tatsache zu unterstreichen, da\u00df es die Landwirtschaft ist, die \u00fcber Jahrhunderte hindurch die Landschaften und die nat\u00fcrlichen Ressourcen, die nun mittels Naturschutzgesetz gesch\u00fctzt werden sollen, geschaffen und gepr\u00e4gt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zutreffend wird auch hervorgehoben, da\u00df die derzeitige Umweltgesetzgebung die Landwirtschaft immer noch als ein sch\u00e4dliches Element bzw. zumindest ein st\u00f6rendes Element in bezug auf den Umweltschutz betrachtet, anstatt in ihr einen wichtigen Alliierten f\u00fcr den Erhalt der Natur und der Landschaften zu sehen. Auch w\u00e4re es angesichts der Verst\u00e4dterung und der zunehmenden Verwendungen f\u00fcr Freizeitbesch\u00e4ftigungen von hervorragender Bedeutung, die landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen f\u00fcr die Erzeugung von Lebensmitteln zu reservieren. Der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Fl\u00e4chen sei zudem der beste Garant f\u00fcr den Erhalt der Landschaften und der Biodiversit\u00e4t, so die Landwirtschaftskammer.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0Multiplikation von Schutzzonen wenig sinnvoll und zielf\u00fchrend<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zurecht prangert die Landwirtschaftskammer ebenfalls die Tatsache an, da\u00df es in den letzten Jahren zu einer unangemessenen Multiplikation von Schutzzonen gekommen ist, eine Vorgehensweise, die nicht zielf\u00fchrend ist, der anvisierten administrativen Vereinfachung zuwider l\u00e4uft, die vor allem auch mit enormen Schwierigkeiten f\u00fcr die landwirtschaftlichen Betriebe einhergeht und deren strukturelle Entwicklung gef\u00e4hrdet. Anvisiert wird hierbei ebenfalls die Vervielf\u00e4ltigung von komplizierten, langwierigen\u00a0 Prozeduren und Genehmigungen, mit denen ein Landwirt sich beim Bau von Betriebsgeb\u00e4uden in der Gr\u00fcnzone konfrontiert sieht. In gleichem Zusammenhang spricht die Landwirtschaftskammer sich im \u00fcbrigen entschieden gegen die Schaffung neuer Arten von Schutzzonen aus (kommunale Naturschutzzonen, Partikularschutzzonen&#8230;).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bedauert wird, da\u00df bei der Umweltschutzpolitik eine zu restriktive Vorgehensweise\u00a0 zum Tragen kommt, die zudem keine Instrumente vorweist, um die Akteure vor Ort positiv und pro-aktiv einzubinden. Fehlende Information, fehlende Konzertation (und man ist dazu geneigt, fehlende Dialog- und Kompromi\u00dfbereitschaft hinzuzuf\u00fcgen) f\u00fchren dazu, da\u00df die Umweltpolitik haupts\u00e4chlich als Auflage oder Zwang gesehen wird, wobei diese negative Sichtweise dadurch verst\u00e4rkt wird, da\u00df die Kompensierungsma\u00dfnahmen in direkte Konkurrenz zu einer landwirtschaftlichen Nutzung der Fl\u00e4chen treten. Demzufolge pl\u00e4diert die Landwirtschaftskammer eher f\u00fcr ein partnerschaftliches Vorgehen mit den Akteuren vor Ort, dies im gegenseitigen Respekt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0Keine Umnutzung ohne vorherige Genehmigung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verlust von landwirtschaftlicher Fl\u00e4che ist sicherlich eine Folge der allgemeinen wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung. Er ist jedoch auch dadurch bedingt, da\u00df der landwirtschaftlichen Fl\u00e4che, anders wie dem Wald oder sonstigen Landschaftselementen, \u00fcberhaupt kein Schutz gegen Umnutzungen zu anderen Zwecken zukommt. Die landwirtschaftliche Fl\u00e4che fungiert als Anpassungsvariable, die unweigerlich mit der Urbanisierung und der Entwicklung der Infrastrukturen abnimmt, eine Situation, die nach Ansicht der Landwirtschaftskammer nicht weiter geduldet werden kann und darf, zumal das anvisierte Kompensationssystem die Lage noch versch\u00e4rft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angesichts der kleinen Dimensionen des nationalen Territoriums kann der Verlust von landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen nicht kompensiert werden. Deshalb mu\u00df nach Ansicht der Landwirtschaftskammer einerseits der Fl\u00e4chenverbrauch reduziert werden, andererseits m\u00fcssen Mechanismen zum Erhalt der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen im Rahmen der Landesplanung und insbesondere des Landschaftsplanes geschaffen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als erster Schritt in diese Richtung pl\u00e4diert die Landwirtschaftskammer daf\u00fcr, da\u00df es bei jedweder Umnutzung einer landwirtschaftlichen Fl\u00e4che zu egal welchem Zweck einer vorherigen Genehmigung seitens des zust\u00e4ndigen Ministers bedarf. Es w\u00e4re dies zweifelsohne eine wichtige Ma\u00dfnahme, die dazu f\u00fchrt, da\u00df sich zumindest mit der Frage auseinandergesetzt werden mu\u00df, ob diese oder jene Agrarfl\u00e4che zu einem anderen Zweck verwendet werden kann, bevor dann, in einer zweiten Etappe, die Genehmigung f\u00fcr das durchzuf\u00fchrende Projekt ausgestellt werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Langwierige und komplizierte Genehmigungsprozeduren vereinfachen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In ihrer Stellungnahme geht die Landwirtschaftskammer ebenfalls auf die Schwierigkeiten ein, die sich beim Bau von landwirtschaftlichen Geb\u00e4uden in der Gr\u00fcnzone stellen, von der Wahl des Standortes bis hin zu den langwierigen Genehmigungsprozeduren. Mit der Ab\u00e4nderung des Naturschutzgesetzes riskieren diese Prozeduren gegebenenfalls noch komplizierter zu werden, womit auch die Entwicklung der Betriebe nochmals erschwert w\u00fcrde. Umso nachdr\u00fccklicher fordert die Landwirtschaftskammer eine vern\u00fcnftige und koh\u00e4rente Vorgehensweise bei den Genehmigungen von Bauten in der Gr\u00fcnzone und verweist diesbez\u00fcglich auf den sich in Ausarbeitung befindlichen Leitfaden f\u00fcr Bauten in der Gr\u00fcnzone. Bauten, die diesem Leitfaden entsprechen, sollten, so die Landwirtschaftkammer, ohne weitere Auflagen wie Impaktstudien oder Umweltvertr\u00e4glichkeitsstudien genehmigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0Landwirtschaft darf nicht doppelt verlieren<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In bezug auf die geplante Einf\u00fchrung eines \u00d6kopunktesystems stellt die Landwirtschaftskammer zun\u00e4chst fest, da\u00df die vorgegebene systematische Kompensierungsverpflichtung riskiert, in der Praxis zu einer Verdopplung des Fl\u00e4chenverlustes f\u00fcr die Landwirtschaft zu f\u00fchren: Wald ist bekanntlich unantastbar und wirkliche Brachgel\u00e4nde gibt es hierzulande nicht. Demnach wird auf landwirtschaftliche Fl\u00e4chen zur\u00fcckgegriffen, dies sowohl um das Bauvorhaben selbst \u2013 ob es sich um Infrastrukturen, Wohnungen, Schulen, Industriegebiet, Tennisfeld oder Golfplatz handelt \u2013 als auch die in dem Zusammenhang auferlegten Kompensierungsma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist dies ein Punkt, auf den mit besonderem Nachdruck verwiesen werden mu\u00df. F\u00fcr die Landwirtschaft ist allemal das Prinzip, da\u00df bei jedem Bauvorhaben Kompensierungsma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden m\u00fc\u00dften, inakzeptabel \u2013 es ist umso inakzeptabler, als diese Kompensierungen systematisch auf landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen durchgef\u00fchrt w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von Schutz der landwirtschaftlichen Fl\u00e4che kann bei einer solchen Denkweise allemal keine Rede mehr sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dar\u00fcber hinaus \u2013 dies darf gerade im Kontext der europ\u00e4ischen Haushaltsverhandlungen und der in diesem Zusammenhang von Premier Juncker get\u00e4tigten Aussagen zur Notwendigkeit der Lebensmittelautarkie angef\u00fchrt werden \u2013 l\u00e4uft eine solche Vorgehensweise dem angestrebten Ziel der Ern\u00e4hrungssicherung diametral zuwider: Auf den Fl\u00e4chen, die zubetoniert werden, w\u00e4chst kein Getreide, auf den Fl\u00e4chen, die zur Spielweise der \u00d6kolobby umfunktioniert werden, werden kaum noch Nahrungsmittel erzeugt. Auch wenn die \u00d6kolobby solche \u00dcberlegungen gerne bel\u00e4chelt, sollte man deren politische Bedeutung und Tragweite nicht untersch\u00e4tzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a0<strong>Kompensierungssystem nicht nur auf Fl\u00e4chenansatz beschr\u00e4nken<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine weitere negative Auswirkung f\u00fcr die landwirtschaftliche Erzeugung betrifft den Landpreis. Bereits jetzt mu\u00df man feststellen, da\u00df \u2013 noch bevor das Kompensierungssystem eingerichtet ist \u2013 Unternehmer, Immobilienh\u00e4ndler, aber auch Gemeinden bereits Fl\u00e4chen aufkaufen zu Preisen, die in keinem Verh\u00e4ltnis mehr zur agrarwirtschaftlichen Realit\u00e4t stehen. Es ist dies eine Entwicklung, die den Interessen der aktiven Landwirte radikal zuwiderl\u00e4uft. Um das Kompensierungssystem zu rechtfertigen, wird vielfach argumentiert, man m\u00fcsse der Natur das zur\u00fcckgeben, was man ihr wegnehme, das \u201eVolumen von nat\u00fcrlicher Umwelt\u201c m\u00fcsse auf gleichem Niveau gehalten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">All dies geschieht allerdings auf Kosten und zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che, d.h. auch der Natur und auf Kosten und zu Lasten der produktiven Landwirtschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Deshalb fordert die Landwirtschaftskammer, da\u00df das Kompensierungssystem so gestaltet wird, da\u00df es dem Agrarsektor \u2013 Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau \u2013 m\u00f6glichst wenig schadet. In dem Sinn m\u00fcssen eine Reihe von Ma\u00dfnahmen umgesetzt werden. Insgesamt sollte darauf verzichtet werden, bei allem Kompensierungen zu fordern. Vielmehr sollten die Zahl der Eingriffe, bei denen Kompensierungsma\u00dfnahmen gefordert werden, auf ein Minimum reduziert werden. Auch mu\u00df das System der Oekopunkte ausgewogen gestaltet sein.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Daneben sollte einem globalen Ansatz mit allgemeinen Ma\u00dfnahmen im Energieeinspar- oder Klimaschutzbereich Vorrang gegeben werden, anstatt sich allein auf den Fl\u00e4chenansatz zu fokussieren. Des weiteren sollten, so die Landwirtschaftskammer, Kompensierungsma\u00dfnahmen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen bevorzugt werden. Schlie\u00dflich fordert die Landwirtschaftskammer die Einf\u00fchrungen eines Schutzes der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen gegen die Urbanisierung und gegen die Kompensierungsma\u00dfnahmen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">In ihrer Stellungnahme vergangenes Jahr hatte die Bauernzentrale bereits Forderungen in diese Richtung gestellt. Sie hat darin nicht nur einen verst\u00e4rkten Schutz der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen gefordert und sich demzufolge auch klar gegen die bei jedem Bauvorhaben auferlegten Kompensierungsma\u00dfnahmen ausgesprochen. Zudem hat sie f\u00fcr ein System pl\u00e4diert, in dem Bauherren wohl zum Erwerb von Oeko-Punkten angehalten w\u00e4ren, da\u00df diese damit zustandegekommenen Gelder aber anderw\u00e4rtig zu Ma\u00dfnahmen im Sinne der Umwelt und des Klimaschutzes verwendet w\u00fcrden, beispielsweise zu Altbausanierung, Energieeinsparma\u00dfnahmen, Entsieglung und Wiederherstellung vorher versiegelter Fl\u00e4chen. Des weiteren k\u00f6nnte man, in Anlehnung an den Handel mit den Treibhausgas-Emissionsrechten, analysieren, inwieweit diese Gelder zur Durchf\u00fchrung internationaler Projekte im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes eingesetzt werden k\u00f6nnten, zumal gerade im Zusammenhang mit Natur- und Klimaschutz wiederholt f\u00fcr globale Ans\u00e4tze pl\u00e4diert wird.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">Soweit die eher allgemeinen Forderungen, die die Landwirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme hinsichtlich eines vern\u00fcnftigen und ausgewogenen Naturschutzgesetzes sowie eines st\u00e4rkeren Schutzes der landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen stellt. Auf die Kritiken, \u00dcberlegungen und Forderungen zu den einzelnen in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Ma\u00dfnahmen wird zur\u00fcckzukommen sein.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.4em;\">An dieser Stelle bleibt nochmals zu hoffen und zu w\u00fcnschen, da\u00df die politisch Verantwortlichen diese Forderungen nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern sich tats\u00e4chlich f\u00fcr deren konkrete Umsetzung einsetzen, damit so auch den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft, dar\u00fcber hinaus auch den Interessen der Gesellschaft Rechnung tragen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Gesetzesvorlage betreffend Ab\u00e4nderung des Naturschutzgesetzes Wie bereits letzte Woche (5. KW) mitgeteilt, hat die Landwirtschaftskammer mit Datum vom 21. 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