{"id":1522,"date":"2012-09-28T16:25:13","date_gmt":"2012-09-28T14:25:13","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1522"},"modified":"2013-08-30T16:02:07","modified_gmt":"2013-08-30T14:02:07","slug":"neuerliche-diskriminierung-der-landwirte-durch-veroffentlichung-ihrer-daten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1522","title":{"rendered":"Neuerliche Diskriminierung der Landwirte durch Ver\u00f6ffentlichung ihrer Daten!!"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Am Dienstag dieser Woche hat die EU-Kommission einen Vorschlag angenommen, mit dem neue Vorschriften f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Informationen \u00fcber die Empf\u00e4nger von Beihilfen aus den europ\u00e4ischen Agrarfonds festgelegt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Viele m\u00f6gen sich noch an die sogenannte Transparenz-Richtlinie erinnern, deren Umsetzung 2008 dazu gef\u00fchrt hatte, da\u00df s\u00e4mtliche Empf\u00e4nger von EU-Agrargeldern, sei es aus der ersten oder aus der zweiten S\u00e4ule, namentlich im Internet ver\u00f6ffentlicht wurden. Damals hatten Landwirte aus verschiedenen EU-L\u00e4ndern Klage gegen diese Ver\u00f6ffentlichung eingereicht. Auch der Vorstand der Bauernzentrale hatte beschlossen, gerichtliche Schritte zu unternehmen und im November 2008 reichten der Pr\u00e4sident und der Vizepr\u00e4sident der Bauernzentrale eine entsprechende Klage beim hiesigen Verwaltungsgericht ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0In seinem Urteil vom November 2010 bez\u00fcglich der Klage zweier hessischer Bauern gegen die namentliche Internetver\u00f6ffentlichung der ihnen gew\u00e4hrten St\u00fctzungsma\u00dfnahmen aus den europ\u00e4ischen Agrarfonds hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof Teile der EU-Transparenzrichtlinie f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Die Richter sahen in der Ma\u00dfnahme die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit verletzt und bewerteten die namentliche Ver\u00f6ffentlichung als unzul\u00e4ssigen Eingriff in das Privatleben. Eine ausgewogene Gewichtung der verschiedenen beteiligten Interessen sei nicht mehr mit der Ver\u00f6ffentlichung von Daten unter namentlicher Nennung aller betroffenen Empf\u00e4nger und der genauen Betr\u00e4ge auf einer speziellen frei zug\u00e4nglichen Internetseite gegeben, hie\u00df es im Urteilsspruch. Eine solche Vorgehensweise stehe nicht in Einklang mit dem Recht der Empf\u00e4nger auf Achtung ihres Privatlebens im allgemeinen und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten im Umfang dieser Beihilfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Entsprechend diesem Urteil sperrten die Mitgliedstaaten den Zugriff auf die Angaben zu privaten Empf\u00e4ngern von EU-Agrargeldern. Lediglich Beihilfen f\u00fcr juristische Personen wurden noch im Internet ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Trotz dieses Urteils will die Kommission, insbesondere auch Agrarkommissar Ciolos, an der namentlichen Ver\u00f6ffentlichung von Agrargeldempf\u00e4ngern festhalten \u2013 die Entscheidung, ob ein landwirtschaftlicher Beihilfeempf\u00e4nger mit Namen im Internet ver\u00f6ffentlicht wird oder nicht, soll lediglich von der H\u00f6he der Zahlungen abh\u00e4ngen und dabei sollen nur Kleinstbetriebe ausgenommen werden, hei\u00dft es im nun vorgelegten Vorschlag. Die Mitgliedstaaten sollen sich daf\u00fcr an den Schwellen orientieren, die sich aus der im Rahmen der Direktzahlungen geplanten Kleinerzeugerregelung ergeben. Gem\u00e4\u00df derzeitigem Verhandlungsstand sind dies maximal 1.000 Euro pro Jahr. Alle Betriebe, die dar\u00fcber hinausgehende Beihilfen erhalten \u2013 d.h. hierzulande, so wie in vielen anderen L\u00e4ndern, praktisch alle Landwirte \u2013 w\u00e4ren ver\u00f6ffentlichungspflichtig, und zwar mit Angabe von Namen und Vornamen, dem Ortsnamen und der Postleitzahl. Genannt werden m\u00fcssen, nach Ansinnen der Kommission, Direktzahlungen und Beihilfen aus der l\u00e4ndlichen Entwicklung einschlie\u00dflich des nationalen Kofinanzierungsanteils. Die Informationen sollen zwei Jahre lang online bleiben. Die Beihilfen von Empf\u00e4ngern, die unter den Kleinerzeugerschwellen bleiben, sollen anonymisiert ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Die Kommission rechtfertigt ihren Vorschlag mit den Erw\u00e4gungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes. In seiner Urteilsbegr\u00fcndung habe derselbe darauf verwiesen, da\u00df die ersten Ver\u00f6ffentlichungen vorgenommen worden seien, ohne nach einschl\u00e4gigen Kriterien wie Zeitr\u00e4umen, H\u00e4ufigkeit oder Art und Umfang der Beihilfen zu unterscheiden. In Ciolos\u2019 Amtsstuben scheint man nun die Ansicht zu vertreten, da\u00df diesen Bedenken des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes durch die Unterscheidung von Kleinbetrieben und sonstigen Empf\u00e4ngern zur Gen\u00fcge Rechnung getragen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0In der offiziellen Pressemitteilung der Kommission hei\u00dft es allemal, die erlassenen neuen Vorschriften w\u00fcrden den vom Gerichtshof erhobenen Einw\u00e4nden Rechnung tragen und sich von denjenigen, die der Gerichtshof f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt hat, unterscheiden, insofern als sie nicht mehr pauschalisiert w\u00e4ren, sich auf eine \u00fcberarbeitete, detaillierte Begr\u00fcndung st\u00fctzten und detailliertere Angaben \u00fcber die Art der Beihilfen bzw. die Ma\u00dfnahmen, f\u00fcr die die Fondsmittel ausgegeben werden, beinhalten t\u00e4ten. Weiter geht von Seiten der Kommission die Rede vom Schutz des finanziellen Interesses, vorbeugender und abschreckender Wirkung der \u00f6ffentlichen Kontrolle, von St\u00e4rkung der Rechenschaftspflicht,&#8230; Fadenscheinig wird auch angef\u00fchrt, die Ver\u00f6ffentlichung helfe den B\u00fcrgern, die Gemeinsame Agrarpolitik besser zu verstehen und einen gr\u00f6\u00dferen Anteil an der Entscheidungsfindung zu nehmen. Die Publikation garantiere der Verwaltung eine h\u00f6here Legitimierung. (&#8230;). Vor Ort k\u00f6nnten die Menschen konkrete Beispiele f\u00fcr die Bereitstellung \u00f6ffentlicher G\u00fcter durch die Landwirtschaft in Augenschein nehmen und damit die Rechtfertigung f\u00fcr staatliche Beihilfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Die Bauernzentrale kann die nun wiederum geplante Ver\u00f6ffentlichung privater Daten der Landwirte in keiner Weise guthei\u00dfen. Bereits in 2009 hatte sie unterstrichen, da\u00df eine solche Vorgehensweise einen ungeb\u00fchrlichen Eingriff in die Privatsph\u00e4re darstellt und einer flagranten Diskriminierung einer Kategorie von B\u00fcrgern gleichkommt. Zudem mu\u00dfte festgestellt werden, da\u00df die damals im Internet ver\u00f6ffentlichten Daten zu mi\u00dfbr\u00e4uchlichen Anwendungen, selbst von Seiten der Verwaltungen, f\u00fchrten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Auch die nun von der Kommission angef\u00fchrten Argumente k\u00f6nnen nicht gelten gelassen werden, zumal sie mehr als fraglich sind \u2013 sei es in bezug auf die Erw\u00e4gungen, mit denen die Kommission die Ver\u00f6ffentlichung begr\u00fcndet, sei es vor allem auch in bezug auf die Interpretation des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes: Seri\u00f6s ist es jedenfalls nicht vorzugeben, den Bedenken des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes w\u00fcrde Rechnung getragen, wenn dabei ein Schwellenwert festgelegt wird, von dem von vornherein gewu\u00dft ist, da\u00df er von praktisch allen Landwirten \u00fcberschritten wird. Umso nachdr\u00fccklicher ruft die Bauernzentrale die hiesige Regierung auf, sich gegen die Verabschiedung eines solchen Reglements auf EU-Ebene einzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Dienstag dieser Woche hat die EU-Kommission einen Vorschlag angenommen, mit dem neue Vorschriften f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Informationen \u00fcber die Empf\u00e4nger von Beihilfen aus den europ\u00e4ischen Agrarfonds festgelegt werden. \u00a0Viele m\u00f6gen sich noch an die sogenannte Transparenz-Richtlinie erinnern, deren Umsetzung 2008 dazu gef\u00fchrt hatte, da\u00df s\u00e4mtliche Empf\u00e4nger von EU-Agrargeldern, sei es aus der ersten oder aus der zweiten S\u00e4ule, namentlich im Internet ver\u00f6ffentlicht wurden. Damals hatten Landwirte aus verschiedenen EU-L\u00e4ndern Klage gegen diese Ver\u00f6ffentlichung eingereicht. 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