{"id":1324,"date":"2012-06-15T15:41:12","date_gmt":"2012-06-15T13:41:12","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1324"},"modified":"2013-08-30T16:07:36","modified_gmt":"2013-08-30T14:07:36","slug":"greening-und-umverteilung-weiterhin-im-fokus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1324","title":{"rendered":"Greening und Umverteilung weiterhin im Fokus"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Diskussionen um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik stehen weiterhin im Mittelpunkt der agrarpolitischen Diskussionen, dabei vor allem das von der Kommission angedachte Greening der Direktzahlungen, u.a. mit der 7%igen \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4che sowie der Umverteilung der Gelder f\u00fcr die Direktzahlungen bzw. die Ann\u00e4herung letzterer an den EU-Durchschnitt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der informelle EU-Agrarrat vergangene Woche in D\u00e4nemark bot die Gelegenheit f\u00fcr die Agrarminister, sich ausgiebig \u00fcber diese Themen auszutauschen. Anfang dieser Woche hat der Berichterstatter im Europaparlament, der ehemalige portugiesische Landwirtschaftsminister Capoulas Santos, einen ersten Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt. Dieser Entwurf wird in den kommenden Wochen im Agrarausschu\u00df des Europarlamentes debattiert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">EU-Agrarkommissar Ciolos h\u00e4lt nach wie vor an seinen Pl\u00e4nen zum Greening fest, zuletzt auch unter dem massiven Druck der \u00d6ko-Lobby, die immer noch weitestgehend sowohl \u00f6konomische als auch gesamt-gesellschaftspolitische Zw\u00e4nge und Herausforderungen nicht wahrhaben und ihre alleinigen Interessen durchsetzen will. Sicherlich hat Agrarkommissar Ciolos bereits Bereitschaft zu einigen Zugest\u00e4ndnissen gezeigt: Bei der \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4che sollen s\u00e4mtliche Strukturelemente angerechnet werden, wobei allerdings noch etliche Fragen zu kl\u00e4ren bleiben; auch plane man die M\u00f6glichkeit, eine, zwei oder alle drei Anforderungen als erf\u00fcllt zu betrachten, wenn ein Landwirt stattdessen vergleichbare Agrarumweltprogramme durchf\u00fchre, hei\u00dft es seitens der Kommission, die ebenfalls die Regionen auffordern will, den Aufbau und die Auswirkungen ihrer Agrarumweltprogramme k\u00fcnftig anhand einiger Umweltkennzahlen zu erkl\u00e4ren, um eine Bewertung vornehmen zu k\u00f6nnen. Entspr\u00e4chen die Ergebnisse den Anforderungen der \u00d6kologisierungspr\u00e4mie, u.a. in bezug auf die Artenvielfalt sowie den Boden- und Gew\u00e4sserschutz, br\u00e4uchten die Landwirte die Greening-Ma\u00dfnahmen nicht durchzuf\u00fchren, so Ciolos. Die Forderung, die \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4chen regional zu verrechnen, lehnt er allerdings weiterhin ab. Und obwohl er es doch anders wissen m\u00fc\u00dfte, streitet er bislang auch ab, da\u00df die Ausweisung von 7% Vorrangfl\u00e4chen sp\u00fcrbare Auswirkungen auf die Erzeugung haben k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In seinem Berichtsentwurf f\u00fcr das Europaparlament pl\u00e4diert der Berichterstatter Capoulas Santos seinerseits daf\u00fcr, da\u00df nur Betriebe mit mehr als 20 ha zur \u00f6kologischen Stillegung verpflichtet werden sollen \u2013 die Fl\u00e4chen k\u00f6nnten auf 5% reduziert werden, wenn benachbarte Betriebe Grenzfl\u00e4chen gemeinsam als Vorrangfl\u00e4chen pflegen. Pl\u00e4dieren tut er f\u00fcr den Anbau von Eiwei\u00dfpflanzen auf den Vorrangfl\u00e4chen, ebenso wie f\u00fcr die Verrechnung der Greening-Auflagen mit Agrarumweltma\u00dfnahmen und Umweltzertifikaten. Nicht aufgenommen in seinen Bericht hat er bedauerlicherweise die Forderung nach einer flexibleren Ausgestaltung der Greening-Vorschriften, eine von Landwirtschaft und EU-Agrarministern geforderte Ma\u00dfnahme, mit der die Auflagen den regionalen und lokalen Gegebenheiten und Erfordernissen h\u00e4tten angepa\u00dft werden k\u00f6nnen. In bezug auf die Anbaudiversifizierung weicht der Berichterstatter leicht von den Kommissionsvorschl\u00e4gen ab: Sie soll erst f\u00fcr Betriebe ab 5 ha gelten und nur stufenweise eingef\u00fchrt werden in dem Sinn, da\u00df Betriebe, die zwischen 5 ha und 20 ha bewirtschaften, lediglich zwei unterschiedliche Fr\u00fcchte auf jeweils mindestens 10% der Fl\u00e4che anbauen m\u00fc\u00dften. Betriebe unter 50 ha mit einem Gr\u00fcnlandanteil von 80% oder mehr w\u00fcrden ebenfalls ausgenommen. Sicherlich w\u00fcrde mit solchen Vorschl\u00e4gen den Anliegen kleinerer Betrieb verst\u00e4rkt Rechnung getragen; es gibt allerdings auch Betriebe mit mehr als 50 ha, die einen Anteil von 80 und mehr Prozent an Gr\u00fcnland haben: Die Verpflichtung einer Anbaudiversifizierung gestaltet sich auch f\u00fcr diese Betriebe problematisch und es bleibt kaum nachvollziehbar, weshalb nicht auch gr\u00f6\u00dferen Betrieben in diesem Punkt mehr Flexibilit\u00e4t gew\u00e4hrt werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schwierig d\u00fcrften sich auch die Vorschl\u00e4ge von Berichterstatter Capoulas Santos in bezug auf die Umverteilung der Direktzahlungen gestalten: Ihm zufolge sollen Mitgliedstaaten, deren Hektarbeihilfen weniger als 70% des EU-Durchschnitts betragen, diese L\u00fccke bis 2019 zu 30% schlie\u00dfen, EU-L\u00e4nder, die zwischen 70% und 80% liegen, um ein Viertel, und die \u00fcbrigen um 10%. Kein Mitgliedstaat soll pro Hektar mittelfristig weniger als 65% des durchschnittlichen EU-Niveaus erhalten. Konkret bedeuten diese Vorschl\u00e4ge eine noch gr\u00f6\u00dfere Umverteilung der Gelder, dies auf Kosten der L\u00e4nder, die derzeit oberhalb des EU-Durchschnitts liegen, zugunsten von den L\u00e4ndern, die sich am unteren Ende der Skala situieren, etwa die baltischen Staaten oder Rum\u00e4nien, Portugal und Bulgarien. Die einen haben bereits wissen lassen, da\u00df die Umverteilung zu weit geht, die anderen, da\u00df dieselbe nicht weit genug geht. Besonders dienlich sind demnach die Vorschl\u00e4ge des Berichterstatters zu diesem sensiblen Thema nicht. Daran \u00e4ndern auch seine Vorschl\u00e4ge bez\u00fcglich l\u00e4ngerer \u00dcbergangsfristen zur Angleichung der Direktzahlungen auf nationalem oder regionalem Niveau oder bez\u00fcglich einer verst\u00e4rkten F\u00f6rderung der Junglandwirte und Kleinstbetriebe nichts.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sowohl die bisherigen Zugest\u00e4ndnisse seitens Agrarkommissar Ciolos als auch die Vorschl\u00e4ge des Berichterstatters im Europaparlament deuten nicht auf eine rasche Einigung in dieser f\u00fcr die europ\u00e4ische Landwirtschaft und deren Zukunft \u00e4u\u00dferst wichtigen Reform hin. Umso dringender mu\u00df ein Appell an die politisch Verantwortlichen gerichtet werden, sich weiterhin resolut f\u00fcr die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe und deren wirtschaftlichen und sozialen Belange einzusetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Diskussionen um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik stehen weiterhin im Mittelpunkt der agrarpolitischen Diskussionen, dabei vor allem das von der Kommission angedachte Greening der Direktzahlungen, u.a. mit der 7%igen \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4che sowie der Umverteilung der Gelder f\u00fcr die Direktzahlungen bzw. die Ann\u00e4herung letzterer an den EU-Durchschnitt. Der informelle EU-Agrarrat vergangene Woche in D\u00e4nemark bot die Gelegenheit f\u00fcr die Agrarminister, sich ausgiebig \u00fcber diese Themen auszutauschen. 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