{"id":1252,"date":"2012-05-18T09:04:54","date_gmt":"2012-05-18T07:04:54","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1252"},"modified":"2013-09-02T10:45:38","modified_gmt":"2013-09-02T08:45:38","slug":"eu-agrarrat-und-greening-der-direktzahlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1252","title":{"rendered":"EU-Agrarrat und Greening der Direktzahlungen"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><strong>Ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\" align=\"center\">Eines der Hauptmerkmale der Reformvorschl\u00e4ge der Gemeinsamen Agrarpolitik ist sonder Zweifel das angedachte Greening der Direktzahlungen mit der Aufteilung derselben in eine Basispr\u00e4mie und eine Greening-Komponente, wobei 30% der Direktzahlungen an das Einhalten der sogenannten Greening-Ma\u00dfnahmen gebunden werden sollen: Obligater Anbau von mindestens drei Kulturen, Gr\u00fcnlandumbruchverbot und 7% \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4che, wobei letztere Verpflichtung faktisch einer Stillegung von 7% des Ackerlands gleichkommt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Europaweit wurden diese Greening-Vorschl\u00e4ge heftigst in den Reihen der Landwirtschaft und der Agrarminister kritisiert bzw. abgelehnt \u2013 auch das Europaparlament und andere europ\u00e4ische Gremien, u.a. der Europ\u00e4ische Wirtschafts- und Sozialrat, haben sich klar gegen die Vorschl\u00e4ge der Kommission ausgesprochen. Lediglich der \u00d6kolobby geht das Ganze nicht weit genug und sie fordert immer noch frisch und munter weitreichendere, allerdings nicht zu verantwortende Restriktionen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am Rande des EU-Agrarrates von April hatte bekanntlich mehr als die H\u00e4lfte der EU-Mitgliedstaaten, auch \u201eStockholmer Gruppe\u201c genannt, Alternativen zum Greening-Ansatz der Kommission ins Spiel gebracht und sich auf ein Arbeitspapier geeinigt, in dem drei alternative Optionen vorgeschlagen wurden. Letztere galten entweder einem Ausbau der Agrarumweltma\u00dfnahmen, einer gr\u00f6\u00dferen Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Mitgliedstaaten bei einem Greening der Ersten S\u00e4ule oder einfach einer Versch\u00e4rfung der Cross Compliance-Auflagen. Dieses Arbeitspapier wurde Ende April im Sonderausschu\u00df Landwirtschaft von Luxemburg eingebracht, wof\u00fcr manch herbe Kritik seitens der \u00d6kolobby geerntet werden mu\u00dfte. Selbst wenn dieses Arbeitspapier nicht im Fokus steht, so war es doch zumindest ein Ansatz, Bewegung in die Diskussion zu bringen und die Kommission zum Handeln aufzufordern, was denn auch im Vorfeld der Ratssitzung von Anfang dieser Woche geschah.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim Agrarratstreffen am Dienstag zeigte EU-Kommissar Ciolos sich zu Zugest\u00e4ndnissen in bezug auf das Greening bereit. Bereits Ende letzter Woche hatte er ein entsprechendes Arbeitspapier an die Mitgliedstaaten weitergereicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die neu angedachten Ans\u00e4tze betreffen die drei vorgeschlagenen Greening-Ma\u00dfnahmen. Beim Umbruchverbot von Dauergr\u00fcnland k\u00f6nnte den neuesten Vorschl\u00e4gen der Kommission zufolge der Begriff \u201eDauergr\u00fcnland\u201c nur auf solche Fl\u00e4chen angewandt werden, die f\u00fcr wenigstens acht Jahre (und nicht wie bislang nur f\u00fcnf Jahre) aus der Fruchtfolge herausgenommen werden. Mit dieser Ab\u00e4nderung wolle die Kommission, so hei\u00dft es, den agronomischen Praktiken verst\u00e4rkt Rechnung tragen. Dar\u00fcber hinaus sollen Fl\u00e4chen mit vorwiegend mehrj\u00e4hrigen Pflanzen, etwa traditionelle Weiden, die, neben Gras, mit B\u00e4umen und Str\u00e4uchern bewachsen sind, f\u00f6rderf\u00e4hig werden, insofern sie f\u00fcr die Beweidung geeignet sind. Diese Ma\u00dfnahme w\u00fcrde \u00fcberwiegend den s\u00fcdlichen Staaten zugute kommen. Insgesamt sollen die Mitgliedstaaten jedoch die M\u00f6glichkeit erhalten, Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, da\u00df zu viele solcher Fl\u00e4chen in den Genu\u00df der Direktzahlungen gelangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Des weiteren soll die Pflicht zum Anbau von drei unterschiedlichen Feldfr\u00fcchten gelockert werden in dem Sinn, da\u00df sie erst ab einer Betriebsfl\u00e4che von 10 ha gilt und nicht wie bisher vorgeschlagen bereits ab 3\u00a0ha. Auch Betriebe mit weniger als 50 ha, die einen hohen Gr\u00fcnlandanteil aufweisen und damit bereits weitreichende Umweltleistungen erbringen (Zitat von Kommissar Ciolos), k\u00f6nnten von der Rotationspflicht ganz ausgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine weitere wichtige Lockerung der Greening-Ma\u00dfnahmen, allerdings noch sehr vage formuliert, betrifft die Ber\u00fccksichtigung der Teilnahme an Agrarumweltma\u00dfnahmen bzw. Umweltzertifizierungsprogrammen, dies hinsichtlich insbesondere der Anerkennung der bereits heute von den Landwirten erbrachten Leistungen in bezug auf Umwelt- und Klimaschutz. So wird erwogen, da\u00df eine oder mehrere Greening-Auflagen eines Betriebs als erf\u00fcllt zu betrachten seien, wenn der Landwirt an bestimmten Agrarumweltma\u00dfnahmen oder an einem national anerkannten Umweltzertifizierungsprogramm, welches insbesondere zum Klimaschutz beitr\u00e4gt, teilnimmt. Voraussetzung w\u00e4re, da\u00df der gesamte Betrieb davon erfa\u00dft wird, ein Bezug zur entsprechenden \u00d6kologisierungsma\u00dfnahme besteht und die Anstrengungen \u00fcber das Greening hinausgehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu keinem Zugest\u00e4ndnis erkl\u00e4rt sich Agrarkommissar Ciolos allerdings betreffend eines Transfers der Greening-Ma\u00dfnahmen in die zweite S\u00e4ule bereit, so wie dies von vielen Agrarpolitikern und der Landwirtschaft gefordert wurde. F\u00fcr ihn bleibt das Prinzip eines Greenings in der ersten S\u00e4ule unumst\u00f6\u00dflich; zudem m\u00fcssen nach Auffassung des Kommissars die Ma\u00dfnahmen sich einheitlich auf alle Landwirte der Union sowie auf alle f\u00f6rderf\u00e4higen Fl\u00e4chen anwenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf Agrarratsebene wurde verst\u00e4ndlicherweise die Bereitschaft der Kommission zu einer gewissen Anpassung der Greening-Vorschl\u00e4ge begr\u00fc\u00dft. Ebenso deutlich wurde aber auch, und dies zurecht, unterstrichen, da\u00df diese Ab\u00e4nderungen oder Lockerungen nicht weit genug gehen. F\u00fcr einige Mitgliedstaaten ist die Bindung von 30% der Direktzahlungen an die Greening-Ma\u00dfnahmen nicht annehmbar, andere pl\u00e4dieren bei der Rotation f\u00fcr nur zwei anstatt drei Kulturen. Mindestens 14 Mitgliedstaaten, darunter auch Luxemburg, erachten die 7% \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4che als zu hoch und fordern eine Begrenzung dieser Vorrangfl\u00e4che auf maximal 2 bis 3%.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von Seiten der Landwirtschaft k\u00f6nnen die neuerlichen Vorschl\u00e4ge der Kommission, so wie die Agrarminister dies taten, als erster Schritt in die richtige Richtung bewertet werden, ein erster Schritt, der allerdings bei weitem nicht ausreicht, auch keinen gen\u00fcgenden L\u00f6sungsansatz f\u00fcr viele konkret sich stellenden Probleme beinhaltet. Aus wirtschaftlicher und \u00f6kologischer Sicht bleibt es allemal wenig sinnvoll, den Landwirten europaweit die gleichen Greening-Verpflichtungen, ungeachtet der doch sehr unterschiedlichen nat\u00fcrlichen und agronomischen Gegebenheiten, aufzuerlegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicherlich ist zu begr\u00fc\u00dfen, da\u00df die mit den Agrarumweltma\u00dfnahmen erbrachten Leistungen anerkannt werden sollen und damit die Betriebe von einer oder mehreren Greening-Verpflichtungen freigestellt werden k\u00f6nnten. Allerdings sind die Vorschl\u00e4ge der Kommission derart vage formuliert, da\u00df eine Bewertung unm\u00f6glich ist. Zus\u00e4tzliche diesbez\u00fcgliche Informationen sind demnach dringend erfordert. Die Bauernzentrale wiederholt in diesem Zusammenhang ihre Forderung, da\u00df die in die verschiedenen Agrarumweltma\u00dfnahmen eingebundenen Fl\u00e4chen voll angerechnet werden m\u00fcssen, da\u00df dabei auch die auf Gr\u00fcnland durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, dies ohne den Verlust der anh\u00e4ngigen Ausgleichszahlungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ebenfalls zu begr\u00fc\u00dfen ist der Vorschlag Ciolos\u2019, Betriebe bis zu 50 ha, die einen bestimmten Anteil an Gr\u00fcnland vorweisen, von der Rotationspflicht zu entbinden. Gerade in unseren Gr\u00fcnlandregionen gibt es jedoch\u00a0 auch viele Betriebe, die mehr als 50 ha bewirtschaften, dennoch nur einen sehr geringen Anteil an Ackerland haben. Auch diese Betriebe m\u00fc\u00dften von der Rotationspflicht entbunden werden \u2013 durch die Gr\u00fcnlandfl\u00e4chen in ihrem Betrieb erbringen sie sicherlich wertvolle Umwelt- und Klimaschutzleistungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Forderung der Agrarminister, die \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4chen auf 2% oder 3% des Ackerlandes zu begrenzen, kann seitens der Landwirtschaft nur unterst\u00fctzt werden. Zudem m\u00fc\u00dften dabei, so wie die Bauernzentrale dies ebenfalls bereits gefordert hat, die bislang nicht f\u00f6rderf\u00e4higen \u00f6kologischen Fl\u00e4chen ber\u00fccksichtigt und angerechnet werden. Mit einer solchen Vorgehensweise k\u00f6nnten wertvolles Ackerland in der Bewirtschaftung bleiben und die zu erwartenden Einkommenseinbu\u00dfen begrenzt werden; vor allem k\u00f6nnte damit auch den sich in bezug auf die Sicherung der Lebensmittelversorgung stellenden Herausforderungen auf verantwortungsvolle Art Rechnung getragen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Landwirtschaft richtet allemal einen dringenden Appell an die EU-Agrarminister, weiterhin in Richtung einer vertretbaren und verantwortungsvollen Gestaltung der Greening-Ma\u00dfnahmen zu wirken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend Eines der Hauptmerkmale der Reformvorschl\u00e4ge der Gemeinsamen Agrarpolitik ist sonder Zweifel das angedachte Greening der Direktzahlungen mit der Aufteilung derselben in eine Basispr\u00e4mie und eine Greening-Komponente, wobei 30% der Direktzahlungen an das Einhalten der sogenannten Greening-Ma\u00dfnahmen gebunden werden sollen: Obligater Anbau von mindestens drei Kulturen, Gr\u00fcnlandumbruchverbot und 7% \u00f6kologische Vorrangfl\u00e4che, wobei letztere Verpflichtung faktisch einer Stillegung von 7% des Ackerlands gleichkommt. 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