{"id":1206,"date":"2012-05-11T14:33:48","date_gmt":"2012-05-11T12:33:48","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1206"},"modified":"2013-09-02T10:46:48","modified_gmt":"2013-09-02T08:46:48","slug":"vorstandekonferenz-der-landwirtschaftskammer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1206","title":{"rendered":"Vorst\u00e4ndekonferenz der Landwirtschaftskammer"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: center;\">Umsetzung von Kompensationsma\u00dfnahmen in der Landwirtschaft<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Rahmen der geplanten Ab\u00e4nderungen des hiesigen Naturschutzgesetzes, u.a. mit der vorgesehenen Einf\u00fchrung eines Oeko-Punktesystems, hatte die Landwirtschaftskammer am 14. M\u00e4rz eine Vorst\u00e4ndekonferenz organisiert, wobei ein Referat von zwei deutschen Experten auf dem Gebiet im Mittelpunkt standen: Referenten waren die Herren Thomas Muchow von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Harald M\u00fcller von der Hessischen Landgesellschaft. Zugegen waren ebenfalls die Minister Schank und Schneider.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a0Keine Kompensation auf landwirtschaftlich wertvollen Fl\u00e4chen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eingangs der Konferenz ging der delegierte Umweltminister Marco Schank auf die geplanten Neuerungen im Naturschutzgesetz ein. Dazu z\u00e4hlen (1) die genauere Beschreibung der Biotope sowie die M\u00f6glichkeit eines Eingriffs in Biotope in der Gr\u00fcnzone mit Ministerialgenehmigung, insbesondere bei Flurneuordnung, sowie die Freistellung von Kompensierungen bei Zerst\u00f6rung von Biotopen innerhalb des Bauperimeters (2) die Aufstellung eines Biotopenkatasters, (3) die Schaffung von 18 \u201esecteurs \u00e9cologiques\u201c, innerhalb derer jeweils Kompensierungsma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, (4) die Vereinfachung der Prozeduren bei Schaffung einer kommunalen Naturschutzzone, (5) das Vorkaufsrecht f\u00fcr Staat und Gemeinden bei der Schaffung von Naturschutzzonen, wobei dieses Vorkaufsrecht auf spezifische Schutzzonen (2% des Territoriums) beschr\u00e4nkt bleiben soll, sowie (6) die Einf\u00fchrung eines Oekopunktesystems mit Aufstellung eines Registers durch die Natur- und Forstverwaltung und der Schaffung eines Fl\u00e4chenpools zur Durchf\u00fchrung von Kompensationsma\u00dfnahmen durch eine begrenzte Zahl von Akteuren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Keine Kompensierungsma\u00dfnahmen sollen weiterhin auf landwirtschaftlich wertvollen Fl\u00e4chen stattfinden, so Minister Schank, der ebenfalls unterstrich, da\u00df im sektoriellen Landschaftsplan die landwirtschaftliche Fl\u00e4che gesch\u00fctzt werden soll.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a0Der Landwirt ist der erste Natursch\u00fctzer<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Landwirtschaftsminister Schneider stehen derzeit vier gro\u00dfe Dossiers im Fokus, die die Landwirtschaft und den Naturschutz betreffen. Es sind dies das Remembrementgesetz zur Flurneuordnung mit einer nachhaltigen Ausrichtung im Mittelpunkt, die Diskussionen zum Landschaftsplan mit der zentralen Frage, wie die Rolle und die Zukunft der Landwirtschaft gesichert werden kann, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der k\u00fcnftigen Politik zur l\u00e4ndlichen Entwicklung und (4) das Naturschutzgesetz mit den von Minister Schank aufgef\u00fchrten Punkten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angesichts des zu erwartenden Bev\u00f6lkerungswachstums auf 9 Milliarden Menschen bis 2050 und der weltweit begrenzten verf\u00fcgbaren landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen, hob Landwirtschaftsminister Schneider in seinen Ausf\u00fchrungen deutlich hervor, da\u00df s\u00e4mtliche landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen weiterhin gebraucht werden und da\u00df es demnach gilt aufzupassen, da\u00df bei allen Kompensierungsma\u00dfnahmen die Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft erhalten bleiben. Auch unterstrich er, da\u00df die Landwirtschaft zum Naturschutz beitr\u00e4gt, da\u00df im \u00fcbrigen der Landwirt seit hunderten Jahren der erste Natursch\u00fctzer ist und dies auch k\u00fcnftig bleiben wird.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Umsetzung von Kompensierungsma\u00dfnahmen in Nordrhein-Westfalen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">In seinen Ausf\u00fchrungen ging Herr Thomas Muchow, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, zun\u00e4chst auf den \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Fl\u00e4chenverbrauch sowohl hierzulande als auch in Deutschland ein. In Luxemburg gingen von 1990 bis 2002 circa 3 ha Fl\u00e4chen pro Tag verloren, derzeit noch circa 1,3 ha pro Tag. Das ist, relativ gesehen, rund doppelt soviel wie in Deutschland und im Zeitraum 1990 bis 2002 etwa das Vierfache wie in Deutschland.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Fl\u00e4chenverlust und Forderungen der Landwirtschaft<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Derzeit liegt der Fl\u00e4chenverlust in Deutschland bei rund 90 ha pro Tag: Damit w\u00e4re die hiesige landwirtschaftliche Fl\u00e4che innerhalb von 38 Monaten bzw. die gesamte Landesfl\u00e4che innerhalb von 72 Monaten verbraucht. Seit 1992 gingen der deutschen Landwirtschaft 820.000 ha verloren, was der landwirtschaftlichen Fl\u00e4che von Rheinland-Pfalz und Saarland zusammen entspricht. Mit 90 ha am Tag, so eine weitere Zahl, geht pro Tag gleichzeitig das Produktionspotential f\u00fcr den j\u00e4hrlichen Brotbedarf von 10.000 Menschen verloren. Die derzeit erreichten Dimensionen in bezug auf den Fl\u00e4chenverlust sind jedenfalls unhaltbar geworden. Deshalb wird ein sehr viel sparsamer Umgang mit dem Faktor Boden gefordert, dies mit dem Ziel, den Fl\u00e4chenverlust auf 30 ha pro Tag bis 2020 zu reduzieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gr\u00fcnde f\u00fcr den Erhalt der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen gibt es gen\u00fcgend: Es geht um den Erhalt der Lebensgrundlage, die Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln; es geht darum, eine v\u00f6llige Abh\u00e4ngigkeit von Importen zu vermeiden, die Nahrungsmittelpreise stabil zu halten, das Landschaftsbild zu erhalten, wobei die Kulturlandschaften durch die Land- und die Forstwirtschaft geschaffen und gestaltet werden. Dar\u00fcber hinaus ist die Energiewende nur mit nachwachsenden Rohstoffen zu schaffen und vor allem gef\u00e4hrdet der Verlust der Fl\u00e4chen landwirtschaftliche Existenzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verringerung der Fl\u00e4cheninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr, die Entsieglung bei Neuversieglung sowie eine optimale Anwendung der Eingriffsreglung sind gemeinsame Forderungen von Landwirtschaft und Naturschutz in Deutschland. Ihrer Einsch\u00e4tzung nach m\u00fcssen der Erhalt landwirtschaftlicher Fl\u00e4chen zu einem staatlich anerkannten Ziel werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Rahmen der geplanten Ab\u00e4nderungen des hiesigen Naturschutzgesetzes, u.a. mit der vorgesehenen Einf\u00fchrung eines \u00d6ko-Punktesystems, hatte die Landwirtschaftskammer am 14. M\u00e4rz eine Vorst\u00e4ndekonferenz organisiert, wobei ein Referat von zwei deutschen Experten auf dem Gebiet im Mittelpunkt standen: Referenten waren die Herren Thomas Muchow von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Harald M\u00fcller von der Hessischen Landgesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Ausf\u00fchrungen vom delegierten Umweltminister Marco Schank und von Landwirtschaftsminister Romain Schneider hatten wir bereits im <em>De Letzeburger Bauer<\/em> vom 27. April berichtet, ebenso wie \u00fcber die Ausf\u00fchrungen von Herrn Muchow \u00fcber den Fl\u00e4chenverbrauch in Deutschland. Herr Muchow ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, die u.a. im Bereich der Kompensierungsma\u00dfnahmen durch \u00d6kopunkte t\u00e4tig ist.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\" align=\"center\">Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wurde 2003 als gemeinn\u00fctzige Stiftung b\u00fcrgerlichen Rechts von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und dem Rheinischen Bauernverbrand gegr\u00fcndet mit dem Ziel, die Kulturlandschaften in ihrer nachhaltigen Nutzungsf\u00e4higkeit, ihrer Vielfalt sowie ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Arbeitsschwerpunkte der Stiftung liegen in der Planung, der Umsetzung und Finanzierung von Naturschutzma\u00dfnahmen, in der Betreuung von Naturschutzfl\u00e4chen, in der Beratung bei naturschutzfachlichen Fragen, der Forschung und der Information der \u00d6ffentlichkeit. Konkret unterst\u00fctzt die Stiftung die Bauherren bei der Eingriffsregelung bzw. den durchzuf\u00fchrenden Kompensationsma\u00dfnahmen und hilft demzufolge auch bei der Suche nach geeigneten Fl\u00e4chen f\u00fcr solche Kompensationsma\u00dfnahmen. Zu diesem Zweck verf\u00fcgt die Stiftung selbst \u00fcber einen Fl\u00e4chenpool, auf denen sie Naturschutzprojekte durchf\u00fchrt. Fl\u00e4chenangebote werden in einer Datenbank gesammelt, wobei auch Landwirte aufgerufen werden, etwaige Fl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Naturprojekte werden ebenfalls von der Stiftung auf Fl\u00e4chen durchgef\u00fchrt, die im Besitz des Staates, des Landes oder von Gemeinden sind. Daneben \u00fcbernimmt sie die treuh\u00e4nderische Verwaltung von Naturschutzfl\u00e4chen. Demzufolge ist die Stiftung verantwortlich f\u00fcr die Bereitstellung von Kompensationsfl\u00e4chen, die Zielsetzung der Kompensationsma\u00dfnahmen, deren Umsetzung sowie deren dauerhafte Sicherung.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\" align=\"center\">\u00d6kopunktesystem<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Entsprechend der geltenden Eingriffsregelung mu\u00df jede unvermeidbare Beeintr\u00e4chtigung ausgeglichen oder kompensiert werden. Bei diesen Ausgleichs- oder Kompensierungsma\u00dfnahmen gilt sowohl eine r\u00e4umliche als auch eine zeitliche und eine inhaltliche Flexibilisierung, d.h. auch eine entsprechende Entkopplung. Konkret bedeutet dies, da\u00df ein Eingriff in Natur und Landschaft nicht artgleich kompensiert werden mu\u00df. Der Verlust von Gr\u00fcnland kann beispielsweise durch die Neuanpflanzung von Wald ausgeglichen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dabei wird in einem System von \u00d6kopunkten festgelegt, welchen Umfang die Kompensation haben mu\u00df: Jedem Biotop wird ein bestimmter \u00f6kologischer Wert auf einer Skala von null bis zehn zugeordnet. Null stellt den niedrigsten Wert dar (versiegelte Fl\u00e4che ohne \u00f6kologische Funktion, z.B. ein asphaltierter Parkplatz), zehn den h\u00f6chsten (z.B. Auwald mit Vorkommen vom Aussterben bedrohter Arten). Ein \u00d6kopunkt bezeichnet das Aufwertungspotential, d.h. die Differenz zwischen dem Zustand nach der \u00f6kologischen Aufwertung und dem Ist-Zustand der Ausgleichsfl\u00e4che.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher, durch die Landschaftsbeh\u00f6rden anerkannter Bewertungsverfahren, die zwar alle mit \u00d6kopunkten arbeiten, jedoch <strong>nicht<\/strong><strong> <\/strong>unbedingt vergleichbar sind. Dies erkl\u00e4rt auch, da\u00df der bei der Vermarktung der \u00d6kopunkte erzielte Preis erheblich schwankt. Laut Recherchen wurden in Nordrhein-Westfalen Betr\u00e4ge zwischen etwa 1 Euro bis hin zu mehr als 20 Euro pro Punkt erzielt. Diese Preisdifferenz ist zu einem Teil auf die unterschiedlichen Bewertungsmethoden zur\u00fcckzuf\u00fchren, jedoch spielen beim Preis der \u00d6kopunkte auch andere Faktoren eine Rolle, wie etwa die Kosten der Aufwertungsma\u00dfnahme selbst, die Lage bzw. der Wert des betrachteten Grundst\u00fccks und der Markt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Rahmen der Eingriffsregelung bzw. der Umsetzung von Ausgleichsma\u00dfnahmen setzt die Stiftung sich insbesondere daf\u00fcr ein, da\u00df landwirtschaftliche Fl\u00e4chen in der Nutzung bleiben, gleichzeitig aber Naturschutzma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ma\u00dfnahmen auf Ackerfl\u00e4chen k\u00f6nnen so zum Beispiel linear und punktuell sein \u2013 dazu geh\u00f6ren die Anlage und Pflege von Bl\u00fchstreifen, Uferrandstreifen, Schwarzbrachestreifen, Ackerrandstreifen oder Lerchenfenstern \u2013 oder aber fl\u00e4chig. Als fl\u00e4chig gilt<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Kulturpflanzenanbau mit Naturschutzauflagen (wie zum Beispiel weitere Reihenabst\u00e4nde im Getreide, verl\u00e4ngerte Stoppelbrache, Ernteverzicht auf Teilfl\u00e4chen, Verringerung oder Verzicht auf D\u00fcngung und Pflanzenschutzmittel);<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Umwandlung von Ackerland in Gr\u00fcnland;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Anlage und Pflege von Brachefl\u00e4chen (Ackerbrache mit Selbstbegr\u00fcnung, Bl\u00fchbrache, Einsaatbrache).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00c4hnliche Prinzipien gelten f\u00fcr Ma\u00dfnahmen auf Gr\u00fcnland. Als lineare und punktuelle Ma\u00dfnahmen gelten hierbei die Anlage und Pflege von Wiesenrainen, von Pufferzonen um vorhandene Biotope, Wallsaum oder Ufer, Geh\u00f6lzstrukturen, Senken und Bl\u00e4nken. Als fl\u00e4chig bewertet werden extensive Gr\u00fcnlandnutzungen z.B. durch Verringerung oder Verzicht von D\u00fcngung und Pflanzeschutzmitteln, Schnittzeitauflagen, maximale Beweidungsdichte, naturschonende Mahdtechniken, die Zulassung des nat\u00fcrlichen Wasserhaushaltes oder die Anreicherung der Artenvielfalt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jede dieser Ma\u00dfnahmen wird mit einem gewissen \u00d6ko-Wert bzw. \u00d6kopunkten belegt bzw. dem Landwirt verg\u00fctet.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Umsetzung von Kompensierungsma\u00dfnahmen in Hessen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dr. Harald M\u00fcller, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Hessischen Landgesellschaft, pr\u00e4sentierte seinerseits das Kompensationsfl\u00e4chenmanagement im Land Hessen, wo infolge eines starken Bev\u00f6lkerungszuwachses, der Entwicklung wirtschaftlicher Aktivit\u00e4ten und gro\u00dfer Stra\u00dfenbauprojekte der Fl\u00e4chenverlust derzeit etwa 6 ha pro Tag betr\u00e4gt und auf 2 ha pro Tag reduziert werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Dr. M\u00fcller gilt es zun\u00e4chst aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Zu diesen Fehlern z\u00e4hlen u.a. die Anpflanzung von Wald auf guten Ackerb\u00f6den, das Verh\u00e4ltnis Eingriff zu Ausgleich von oftmals 1:3, fehlende R\u00fccksichtnahme auf Fluren, und vor allem auch das sogenannte Schrotschu\u00dfverfahren, wo \u00fcberall ein bi\u00dfchen, im Grunde aber nicht nachhaltig kompensiert wird. Vielmehr gehe es darum, die Ma\u00dfnahmen auf professionelle Weise und geb\u00fcndelt umzusetzen, auch mit zeitlicher Verschiebung. Auch die Suche nach \u00f6konomisch praktikablen L\u00f6sungen sei vorrangig. Administrativem Naturschutz wird allemal eine klare Absage erteilt.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\" align=\"center\">\u00d6kopunktesystem und \u00d6koagentur<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab dem Jahr 2000 hat Hessen den Weg des \u00d6kopunktesystems und einer \u00d6koagentur gew\u00e4hlt, damit einhergehend<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Einf\u00fchrung eines Bewertungssystems (\u00d6kopunkte);<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ein Biotopenkatalog bzw. ein \u201eBiotopwertsystem, anhand dessen der Ausgleich (Verschlechterung zwischen dem Ist- und dem Werde-Zustand) berechenbar wird;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Schutz landwirtschaftlich wertvoller B\u00f6den durch Einf\u00fchrung einer Ackerschutzklausel, womit diese B\u00f6den nicht f\u00fcr Ausgleichsma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung stehen;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die r\u00e4umliche und zeitliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich, wobei diese Entkopplung besonders wichtig ist, um wirklich nachhaltige Naturschutzprojekte durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, anstatt im wenig sinnvollen Schrotschu\u00dfverfahren vorzugehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hessische Landesgesellschaft wurde als \u00d6koagentur anerkannt hinsichtlich eines integrierten Fl\u00e4chenmanagements im Sinne der Kompensierungsverordnung. Die Eckpunkte der Kompensierungsverordnung in Hessen sind, laut Angaben der Hessischen Landgesellschaft, die Konzentration von Kompensierungsma\u00dfnahmen innerhalb der Natura 2000-Gebiete, die nachhaltige Sicherung der Funktionsf\u00e4higkeit von Kompensierungsma\u00dfnahmen, die Reduktion des Fl\u00e4chenverbrauchs durch den Schutz von ackerbaulich hochwertigen Fl\u00e4chen, die Verlagerung der Ausgleichsma\u00dfnahmen in den Forst, die F\u00f6rderung der Gew\u00e4sserrenaturierung, die Entsieglung nicht mehr ben\u00f6tigter Siedlungs- und Gewerbestandorte, der R\u00fcckbau anthropogener Strukturen, der Erhalt der Kulturlandschaft und die Erosionssicherung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hessische Landgesellschaft funktioniert als staatliche Treuhandstelle im l\u00e4ndlichen Raum mit einem landesweiten Netzwerk, sowie der entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung (Agraringenieure, Vermessungswesen, Grundst\u00fcckskaufleute, Biologen&#8230;) und tritt sowohl als K\u00e4ufer als auch Verk\u00e4ufer von Fl\u00e4chen auf. In einem beratenden Beirat sind alle Beteiligten (Land Hessen, Naturschutzverb\u00e4nde, Landwirtschaft, Wirtschaft&#8230;) vertreten, womit die Kooperation bewerkstelligt wird. Im Falle einer Insolvenz der Landesgesellschaft geht s\u00e4mtlicher Besitz an das Land Hessen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ziel und Aufgabe der Landesgesellschaft ist die landesweite Herstellung von Fl\u00e4chen- und Ma\u00dfnahmenpools, die B\u00fcndelung der Kompensationspflichten in gro\u00dfe Projekte und die Vermittlung von Kompensationsma\u00dfnahmen bzw. die Freistellung durch \u00dcbernahme aller Kompensationsverpflichtungen eines Projekttr\u00e4gers. Besonderen Wert wird darauf gelegt, die Wertsch\u00f6pfungspotentiale f\u00fcr die Landwirtschaft zu erhalten \u2013 musealem Naturschutz wird eine Absage erteilt \u2013 sowie die Einbindung der Landwirtschaft und der Naturschutzverb\u00e4nde durch Nutzungs- und Pflegevertr\u00e4ge zu sichern. Dar\u00fcber hinaus wird ein Monitoring der verschiedenen Ma\u00dfnahmen gew\u00e4hrleistet. Als besonders wichtig f\u00fcr die Nachhaltigkeit bewertet Dr. M\u00fcller die Absicherung der Verpflichtungen \u00fcber mindestens 30 Jahre. Entsprechend werden Finanzr\u00fcckstellungen gemacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kompensierungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen im Vorfeld erbracht werden; sie werden nach Genehmigung der zust\u00e4ndigen Naturschutzbeh\u00f6rde auf ein \u00d6kokonto verbucht und gegebenenfalls unter Verkauf der \u00d6kopunkte einem Eingriff zugeordnet und wieder abgebucht. Die \u00d6kopunkte sind handelbar \u2013 jeder kann \u00d6kopunkte produzieren und die Einbuchung auf dem \u00d6kokonto verlangen. Die Landesgesellschaft verwaltet die angebotenen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Fl\u00e4chen in einer zentralen Datenbank und visualisiert diese mit einem Geographischen Informationssystem.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der anderen Seite kann jeder \u201eEingreifer\u201c seine Kompensierungsverpflichtungen gegen Kauf bzw. Zahlung von \u00d6kopunkten an die Gesellschaft abtreten: Konkret \u00fcbernimmt die Landesgesellschaft gegen Zahlung von \u00d6kopunkten die dem Bautr\u00e4ger im Genehmigungsverfahren auferlegten Kompensierungsverpflichtungen. Laut Gesch\u00e4ftsbericht wurden in 2010 1,7 Mio. \u00d6kopunkte im Wert von 0,6 Mio. Euro an die unterschiedlichsten Eingreifer verkauft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Durchf\u00fchrung von Kompensierungsma\u00dfnahmen wird besonderer Wert darauf gelegt, anstatt isolierter, wenig sinnvoller Aktionen dieselben hinsichtlich eines integrierten Naturschutzfl\u00e4chenmanagements untereinander zu verflechten. Im Land Hessen gibt es mehrere Agenturen, die \u00d6kopunkte verwalten, die Hessische Landesgesellschaft ist jedoch die einzige Institution, die Freistellungszertifikate von Kompensierungen ausstellen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie in Nordrhein-Westfalen k\u00f6nnen auch in Hessen die Kompensierungsma\u00dfnahmen unterschiedliche Formen und Ausma\u00dfe annehmen \u2013 von Gr\u00fcn- und Bl\u00fchstreifen bis hin zu Renaturierung oder Auenreaktivierung.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">\u00a0<em>Unser Kommentar<\/em><\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die Ausf\u00fchrungen der Herren Muchow und M\u00fcller zu dem System der \u00d6kopunkte in Nordrhein-Westfalen und in Hessen waren zweifelsohne interessant und aufschlu\u00dfreich. Dennoch stellen sich aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin viele Fragen und der diesbez\u00fcgliche Diskussionsbedarf, bei dem u.a. die Umsetzbarkeit eines solchen Systems auf dem kleinen Territorium unseres Landes sowie dessen Vor- und Nachteile genauestens abgewogen werden m\u00fcssen, bleibt extrem gro\u00df. Es w\u00e4re sicherlich nicht angebracht, ein solches System voreilig und ohne die notwendige Weitsicht hierzulande einzuf\u00fchren.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Zudem bleibt die Frage, ob jeder Eingriff einer Kompensierung bedarf, zu beantworten. Die Kompensierungsma\u00dfnahmen gehen unweigerlich zum allergr\u00f6\u00dften Teil auf Kosten der Landwirtschaft und zurecht wurde bei der Vorst\u00e4ndekonferenz darauf verwiesen, da\u00df hierzulande in absehbarer Zeit vorwiegend auf der einen Seite versiegelte Fl\u00e4chen, auf der anderen Seite Kompensationsfl\u00e4chen vorhanden sein werden. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die politisch Verantwortlichen m\u00fcssen sich die Frage stellen, ob sie einem solchen Szenario zuspielen oder bereit sind, tats\u00e4chlich f\u00fcr einen gleichwertigen Schutz der landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen einzutreten.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsetzung von Kompensationsma\u00dfnahmen in der Landwirtschaft Im Rahmen der geplanten Ab\u00e4nderungen des hiesigen Naturschutzgesetzes, u.a. mit der vorgesehenen Einf\u00fchrung eines Oeko-Punktesystems, hatte die Landwirtschaftskammer am 14. M\u00e4rz eine Vorst\u00e4ndekonferenz organisiert, wobei ein Referat von zwei deutschen Experten auf dem Gebiet im Mittelpunkt standen: Referenten waren die Herren Thomas Muchow von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Harald M\u00fcller von der Hessischen Landgesellschaft. Zugegen waren ebenfalls die Minister Schank und Schneider. \u00a0Keine Kompensation auf landwirtschaftlich wertvollen Fl\u00e4chen Eingangs der Konferenz ging der delegierte Umweltminister Marco Schank auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[8],"tags":[180],"class_list":["post-1206","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-neues-aus-der-landwirtschaft-in-luxemburg","tag-landwirtschaftskammer"],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p2ls4K-js","jetpack_likes_enabled":false,"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-15 03:52:09","action":"category-add","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1206","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1206"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1206\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2786,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1206\/revisions\/2786"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1206"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1206"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1206"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}