{"id":1185,"date":"2012-04-20T13:39:20","date_gmt":"2012-04-20T11:39:20","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1185"},"modified":"2013-09-02T10:49:47","modified_gmt":"2013-09-02T08:49:47","slug":"lbj-blickte-auf-ereignisreiches-jahr-zuruck-2-teil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1185","title":{"rendered":"LBJ blickte auf ereignisreiches Jahr zur\u00fcck, 2. Teil"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Fachreferat zum Thema \u201eNeuester Wissensstand zur Ausweisung der Wasserschutzgebiete in Luxemburg\u201c<br \/>\nAnl\u00e4\u00dflich der Generalversammlung der LBJ am 5. April informierte Thierry Kozlik von der Landwirtschaftskammer \u00fcber den Stand der Dinge in Sachen Wasserschutzgebiete in Luxemburg. Seit dem Jahr 2003, als die Wasserrahmenrichtlinie in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wurde, wurden in den letzten Jahren einige Schritte ausgearbeitet mit dem Ziel, im Jahr 2015 einen sogenannten guten Zustand des Wassers zu erreichen. Beim Trinkwasser ist zu sagen, da\u00df in Luxemburg 23 Gemeinden \u00fcber eine autonome Versorgung verf\u00fcgen und 35 \u00fcber eine halb-autonome Versorgung. 60 Gemeinden beziehen ihr Trinkwasser nur \u00fcber Syndikate. Mit etwa 67.000 m3 deckt die Grundwasserproduktion etwa 55 bis 65 Prozent des Gesamtbedarfs Luxemburgs ab. Um dieses Grundwasser zu sch\u00fctzen, fallen etwa 280 km2 Fl\u00e4che in bislang noch inoffizielle Wasserschutzzonen, wovon 100 km2 in die sogenannte Zone II und 180 km2 in die an weniger Auflagen gebundene Zone III fallen.<br \/>\nUm eine mengenm\u00e4\u00dfige Absicherung der Trinkwasserversorgung zu gew\u00e4hrleisten, sollen mit dem Grundwasserschutz folgende Ziele erreicht werden: In bezug auf den Nitratgehalt werden weniger als 50 mg je Liter im Mischwasser angepeilt, bei den Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden h\u00f6chstens 0,5 Mikrogramm pro Liter toleriert und Bakterien d\u00fcrfen \u00fcberhaupt nicht nachweisbar sein.<br \/>\nBei den Pflanzenschutzmitteln sind besonders die Wirkstoffe Metolaclor-ESA und Bentazone zu erw\u00e4hnen. Der erstgenannte Wirkstoff befindet sich unter anderem in Mais-Herbiziden, wodurch dieser Wirkstoff auch seit einigen Jahren zu einem enormen Problem im Grundwasser wurde. Alles in allem ist die Tendenz bei den PSM-R\u00fcckst\u00e4nden im Grundwasser steigend!<br \/>\nNicht viel anders sieht es beim Nitratgehalt im Grundwasser aus. Lediglich 40% der Quellen liegen unter 25 mg Nitrat je Liter gegen\u00fcber 15%, die den Richtwert von 50 mg pro Liter sogar \u00fcberschreiten, was 8.000 m3 am Tag bedeutet. Die restlichen 45% der Quellen liegen dazwischen.<br \/>\nUm die Nitratgehalte unserer Gew\u00e4sser nicht noch weiter in die H\u00f6he zu treiben, gibt es bereits jetzt einige Auflagen, an die sich die Landwirte zu halten haben. Die mineralische D\u00fcngung bereffend w\u00e4ren dies die Einhaltung gewisser Abst\u00e4nde zu den Gew\u00e4ssern, Quellen oder Brunnen und bei der organischen D\u00fcngung werden diese Restriktionen weiter ausgeweitet. Des weiteren ist die organische D\u00fcngung auf tiefgefrorenen, wasserges\u00e4ttigten und schneebedeckten B\u00f6den verboten. Die PSM betreffend sind produktspezifische Abstandsauflagen und Uferrandstreifen auf Ackerfl\u00e4chen entlang von Wasserl\u00e4ufen Pflicht. Um der bakteriellen Belastung entgegenzuwirken, ist es in den Schutzzonen I und II verboten, Mist zu lagern, w\u00e4hrend die Lagerung von Silage in allen drei Schutzzonen verboten ist. Zus\u00e4tzlich gibt es in den Wasserschutzzonen Restriktionen was die H\u00f6he der organischen D\u00fcngung angeht, respektive deren Ausbringungstermin.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Folgende Prozedur wird bei der Ausweisung von Wasserschutzzonen durchlaufen:<br \/>\n1. Der Wasserversorger stellt eine schriftliche Anfrage zur Schutzzonenausweisung an den Minister.<br \/>\n2. Ein Gutachten wird anhand eines Leitfadens erstellt.<br \/>\n3. Dieses wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung gepr\u00fcft.<br \/>\n4. Information der betroffenen Gemeinde und deren B\u00fcrger und deren M\u00f6glichkeit, Einspr\u00fcche einzulegen.<br \/>\n5. M\u00f6gliche Einspr\u00fcche werden behandelt und die Ausweisung vorbereitet, welche anschlie\u00dfend durch die gro\u00dfherzogliche Verordnung in Kraft tritt. Dies mu\u00df der Fall sein bis sp\u00e4testens 2015.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Wasserschutzzonen werden wie folgt aussehen: Die Zone I umfa\u00dft den Fassungsbereich, w\u00e4hrend die engere Zone II in zwei weitere Zonen untergliedert wird, n\u00e4mlich eine Zone II-V1 mit h\u00f6heren Schutzauflagen und die Zone II-V2. Des weiteren wird es noch die Zone III geben, in der die Restriktionen nicht mehr so gravierend sein werden.<br \/>\nKommen wir nun zur detaillierten Pr\u00fcfung des Verschmutzungspotentials f\u00fcr unser Grundwasser. In einem ersten Schritt wird die Vulnerabilit\u00e4t des Bodens, das hei\u00dft die Konstitution des Bodens anhand eines geologischen Gutachtens gepr\u00fcft. Dolinen, Kl\u00fcfte und Gr\u00e4ben bringen mit sich, da\u00df das Wasser schneller in tiefere Boden- bzw. Gesteinsschichten versickert und somit k\u00f6nnen auch die vorgenannten Stoffe, wie Nitrate, PSM und Bakterien, schneller ins Grundwasser gelangen. Oft kann man die Konstitution der Bodenschichten bereits an den verschiedenen Oberfl\u00e4chenformen ablesen, da in den gef\u00e4hrdeten Gebieten sehr oft die Erde einsackt.<br \/>\nNeben der Bodenzusammensetzung gef\u00e4hrden auch verschiedene Nutzungsarten das Grundwasser auf unterschiedliche Art. So ist die Nitratauswaschung beispielsweise unterschiedlich unter Acker, Dauergr\u00fcnland oder Wald und die Risiken einer bakteriellen Verunreinigung steigen durch Erosion, Mistlager auf dem Feld oder durch Mi\u00dfachten von Abstandsauflagen.<br \/>\nAm Beispiel des Einzugsgebiets des Stausees wird deutlich, welch gro\u00dfe landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che extremen Auflagen unterliegen wird, wenn man bedenkt, da\u00df in einem Umkreis von 100 m um die Zufl\u00fcsse als Schutzzone mit strengeren Auflagen deklariert werden k\u00f6nnten.<br \/>\nDer letzte Schritt bei der Ausweisung von Wasserschutzzonen ist die Erstellung eines Ma\u00dfnahmenkatalogs, aus dem sehr weitgehende Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Betriebe zu entnehmen sind. So soll zum Beispiel in der Schutzzone II die Installation von landwirtschaftlichen Betrieben verboten sein, die Erweiterung aber unter strengeren Auflagen erlaubt bleiben.<br \/>\nAufgrund dieser wichtigen \u00c4nderungen die Wasserschutzzonen betreffend, wird es in Zukunft unerl\u00e4\u00dflich sein, auf eine angemessene Beratung zur\u00fcckzugreifen, um die Wasserqualit\u00e4ten anhand von genauen D\u00fcngepl\u00e4nen, reduzierter Bodenbearbeitung, bedarfsgerechter D\u00fcngung usw. zu verbessern, denn immerhin handelt es sich um die wichtigste Lebensgrundlage.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Empfehlungen f\u00fcr Betriebe, welche einen Teil ihrer Fl\u00e4chen in Wasserschutzzonen bewirtschaften, sind folgende:<br \/>\n&#8211; Kompostierung von Mist und Ausbringung auf Dauergr\u00fcnland;<br \/>\n&#8211; keine G\u00fclle im Herbst nach Mais;<br \/>\n&#8211; Anbau von Zwischenfr\u00fcchten und Reihen-Fr\u00e4ssaat von Mais;<br \/>\n&#8211; in Maiskulturen auf PSM wie Basamais, Basagran, Laddock T, Aspect T, Successor T, Calaris, Dual Gold, Gardo Gold, Clio Elite usw. verzichten, auf Alternativprodukte zur\u00fcckgreifen und im Zweifelsfall Spezialisten um Rat fragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fachreferat zum Thema \u201eNeuester Wissensstand zur Ausweisung der Wasserschutzgebiete in Luxemburg\u201c Anl\u00e4\u00dflich der Generalversammlung der LBJ am 5. 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