{"id":1105,"date":"2012-04-13T13:43:48","date_gmt":"2012-04-13T11:43:48","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1105"},"modified":"2013-09-02T10:51:24","modified_gmt":"2013-09-02T08:51:24","slug":"wird-kunftig-nun-auch-das-regenwasser-auf-den-strasen-gesondert-erfast","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1105","title":{"rendered":"Wird k\u00fcnftig nun auch das Regenwasser auf den Stra\u00dfen gesondert erfa\u00dft?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Sauberes Wasser, dies haben wir bereits vielfach unterstrichen, ist ein besonders wertvolles Gut, ein Tatbestand, dessen die Landwirtschaft sich voll und ganz bewu\u00dft ist. Die Landwirtschaft erbringt bereits heute eine Vielzahl von Leistungen in dieser Hinsicht und ist auch zu einer weiteren positiven Zusammenarbeit hinsichtlich der Gew\u00e4hrung eines guten Zustandes des Grundwassers sowie auch des Oberfl\u00e4chenwassers bereit. Dabei m\u00fcssen jedoch die Auflagen und Restriktionen tats\u00e4chlich begr\u00fcndet und sinnvoll sein, sie m\u00fcssen auch im Machbarkeitsbereich liegen. Bekanntlich stammen bei weitem nicht alle belastenden Eintragungen, sei es ins Grundwasser oder aber ins Oberfl\u00e4chenwasser, von der Landwirtschaft; dar\u00fcber hinaus stellt sich allerdings die Frage, ob alle angedachten bzw. den landwirtschaftlichen Betrieben auferlegten Auflagen tats\u00e4chlich sinnvoll sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes im Dezember 2008 unterliegt jedweder Neu- oder Ausbau von landwirtschaftlichen Geb\u00e4uden, neben allen sonstigen eingeforderten Genehmigungen, einer Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes, womit die Betriebe sich mit zus\u00e4tzlichen kostenintensiven Auflagen konfrontiert sehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df den von dieser Verwaltung vorgegebenen Auflagen mu\u00df s\u00e4mtliches Regenwasser von den Geb\u00e4uded\u00e4chern separat erfa\u00dft werden, um dann via Auffang- bzw. Retentionsbecken in einen Regenwasserkanal oder in das n\u00e4chstliegende Flie\u00dfgew\u00e4sser abgeleitet zu werden, wobei der Bauherr sich beim Queren von fremden Grundst\u00fccken ein \u201edroit de passage\u201c sichern mu\u00df. Versickert das Regenwasser, so gelten noch strengere Bedingungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den versiegelten Hoffl\u00e4chen wird vom Wasserwirtschaftsamt zwischen den sogenannten \u201esauberen\u201c und \u201eschmutzigen\u201c Fl\u00e4chen unterschieden. S\u00e4mtliches Regenwasser von den sogenannten \u201eschmutzigen\u201c Fl\u00e4chen mu\u00df, laut Vorschrift des Wasserwirtschaftsamtes, separat erfa\u00dft und in eine G\u00fcllegrube abgeleitet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da\u00df Hofpl\u00e4tze, wo mit \u00d6l oder Pflanzenschutzmitteln gearbeitet wird, als sogenannte \u201eschmutzige\u201c Pl\u00e4tze gelten und dort Schutzma\u00dfnahmen vorgesehen werden, mag noch nachvollziehbar sein. Nicht mehr nachvollziehbar ist es allerdings, da\u00df auch die Gras- und Maissilos, die Hofabschnitte, die zwischen Silos und Stall liegen oder aber die Fl\u00e4chen, auf denen Vieh zirkuliert, wie etwa der Weg vom Stall auf die Weide, als sogenannte \u201eschmutzige\u201c Fl\u00e4chen eingestuft werden und demzufolge s\u00e4mtliches Regenwasser auf diesen Fl\u00e4chen spezifisch erfa\u00dft und behandelt werden mu\u00df. Bei Silos geht hier nicht die Rede von G\u00e4rwasser, was bereits jetzt separat gefa\u00dft werden mu\u00df; von den Auflagen anvisiert sind ebenfalls mit Plastik abgedeckte oder leere Silos.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seitens des Wasserwirtschaftsamtes hei\u00dft es, da\u00df zwecks Ausstellung der Genehmigung, wir zitieren, \u201edie gesetzlich geforderten Mindestlagerkapazit\u00e4ten garantiert sein m\u00fcssen, dies mit ALLEN W\u00e4ssern eingerechnet (Melkraum, Silagen, Regenwasser von Fahrsilos, angeschlossene Au\u00dfenfl\u00e4chen, G\u00fclleentnahmefl\u00e4che, ggfs. Waschplatz, usw.)\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Man m\u00f6ge sich die Mengen an Regenwasser vorstellen, die angesichts dieser Auflagen in einer G\u00fcllegrube aufgefangen und anschlie\u00dfend per G\u00fcllefa\u00df auf die Felder ausgebracht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den hierzulande \u00fcblichen rund 800 Liter Niederschlag pro m<sup>2<\/sup> ergeben sich bei einer sogenannten \u201eschmutzigen\u201c Hoffl\u00e4che von 1.500 m<sup>2<\/sup> in etwa 1.200.000 Liter Regenwasser, das gesondert erfa\u00dft werden mu\u00df. Zu diesem Zweck mu\u00df zun\u00e4chst ein spezifisches Wasserauffangbecken angelegt oder aber die G\u00fcllegrube von den Stallgeb\u00e4uden entsprechend gr\u00f6\u00dfer gebaut werden, sowie alle erforderlichen infrastrukturellen Ma\u00dfnahmen (z.B. Ablaufrinnen) angelegt werden, was f\u00fcr den landwirtschaftlichen Betrieb Zusatzkosten von bis zu 100.000 Euro bedeutet. Wenn dann dieses nicht oder kaum belastete Regenwasser per G\u00fcllefa\u00df beispielsweise \u00e0 12.000 Liter aufs Feld ausgebracht wird, werden daf\u00fcr 100 Fahrten ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kosten, Treibstoffverbrauch, Arbeitsaufwand und vor allem Klimaschutz lassen dabei gr\u00fc\u00dfen!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von integriertem, vernetztem und nachhaltigem Denken zeugen solche Auflagen, die den Landwirt verpflichten, sauberes bzw. kaum belastetes Wasser per G\u00fcllefa\u00df auszubringen, allemal nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Auflagen sind umso unsinniger, als die Belastung von Regenwasser, welches auf diese Fl\u00e4chen f\u00e4llt (und damit das Verunreinigungsrisiko der Gew\u00e4sser), sicherlich nicht gr\u00f6\u00dfer sein d\u00fcrfte als die Belastung von Regenwasser bzw. die damit einhergehenden Eintragungen auf Parkpl\u00e4tzen oder Stra\u00dfen, geschweige denn Autobahnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deshalb unsere einleitende Frage, ob denn k\u00fcnftig nun auch alles Wasser von den Stra\u00dfen separat erfa\u00dft und spezifisch wieder ausgebracht (auf welche Fl\u00e4chen??) werden mu\u00df?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deshalb auch die Frage nach Sinn und Unsinn etlicher dieser Ma\u00dfnahmen und Auflagen, bei denen die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit jedenfalls nicht mehr gegeben ist, bei denen auch die Nachhaltigkeit nicht mehr gesichert ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern auch im Interesse des Umwelt- und des Klimaschutzes kann nur die Forderung an die Verantwortlichen des Wasserwirtschaftsamtes ergehen, diese Auflagen zu \u00fcberpr\u00fcfen und gemeinsam mit der Landwirtschaft angemessene Schutzma\u00dfnahmen festzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sauberes Wasser, dies haben wir bereits vielfach unterstrichen, ist ein besonders wertvolles Gut, ein Tatbestand, dessen die Landwirtschaft sich voll und ganz bewu\u00dft ist. 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