{"id":1093,"date":"2012-03-30T10:54:18","date_gmt":"2012-03-30T08:54:18","guid":{"rendered":"http:\/\/cepal.lu\/WordPress3\/?p=1093"},"modified":"2013-09-02T10:52:53","modified_gmt":"2013-09-02T08:52:53","slug":"bz-mitgliederversammlungen-wichtige-grundsatzfragen-bleiben-zu-diskutieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/centralepaysanne.lu\/WordPress3\/?p=1093","title":{"rendered":"BZ-Mitgliederversammlungen:  Wichtige Grundsatzfragen bleiben zu diskutieren"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In den letzten Wochen hat die Bauernzentrale sechs regionale Mitgliederversammlungen organisiert, die die Gelegenheit boten, eine Reihe von anstehenden Themen und Anliegen gemeinsam zu diskutieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eines der Hauptthemen bei diesen Versammlungen war sicherlich die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die mit mehr oder minder einschneidenden Auswirkungen auf die Betriebe einhergehen wird, insbesondere im Zusammenhang mit der schrittweisen Einf\u00fchrung einer Einheitspr\u00e4mie auf nationaler Ebene und der damit verbundenen Umverteilung der Direktzahlungen sowie das Greening derselben, u.a. mit der Schaffung von \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4chen. Auf etliche in diesem Rahmen get\u00e4tigten Kritiken bzw. gestellten Forderungen waren wir bereits letzte Woche an dieser Stelle eingegangen. Auch werden wir in den kommenden Wochen die Stellungnahme der Bauernzentrale zu den GAP-Reformvorschl\u00e4gen vollst\u00e4ndig ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein weiteres wichtiges Diskussionsthema bei den Mitgliederversammlungen war die geplante Ab\u00e4nderung des Naturschutzgesetzes, mit etlichen wesentlichen Neuerungen. So sollen Waldfl\u00e4chen nicht mehr nur auf landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen innerhalb der betroffenen Gemeinde oder der Nachbargemeinde kompensiert werden k\u00f6nnen, sondern in sogenannten \u201esecteurs \u00e9cologiques\u201c bzw. den benachbarten \u201esecteurs \u00e9cologiques\u201c.\u00a0 Eine solche Ma\u00dfnahme w\u00fcrde wohl eine gr\u00f6\u00dfere Flexibilit\u00e4t f\u00fcr die Kompensierungsma\u00dfnahmen schaffen, l\u00f6st aber das grunds\u00e4tzliche Problem nicht. Dar\u00fcber hinaus riskiert eine solche Vorgehensweise den Druck auf landwirtschaftliche Fl\u00e4chen in eher ruralen Gebieten noch zus\u00e4tzlich zu verst\u00e4rken. Im Rahmen der geplanten \u00c4nderungen soll neben den nationalen Naturschutzzonen ein vereinfachtes Verfahren eingef\u00fchrt werden, um kommunale bzw. sogar private Naturschutzzonen zu schaffen. Auch eine solche Ma\u00dfnahme, ob der damit potentiell einhergehenden negativen Auswirkungen f\u00fcr die Landwirtschaft, ist sehr kritisch zu bewerten bzw. mit gr\u00f6\u00dfter Vorsicht anzugehen, zumal unklar bleibt, welches die realen Auswirkungen davon sind, und die vorgesehene Schaffung von sogenannten \u201esites \u00e0 potentiel d\u2019optimisation \u00e9cologique\u201c \u2013 darunter k\u00f6nnen gegebenenfalls alle nicht versiegelten Fl\u00e4chen fallen \u2013 T\u00fcr und Tor f\u00fcr jeden Unfug \u00f6ffnen kann. Des weiteren sollen im Zuge der Ab\u00e4nderung die im Gesetz aufgelisteten und zu sch\u00fctzenden Biotope pr\u00e4ziser definiert werden, was mehr Rechtssicherheit schaffen d\u00fcrfte. Positiv bewertet werden darf ebenfalls die vorgesehene M\u00f6glichkeit, Biotope mit Ministerialgenehmigung zu \u00e4ndern. Allerdings m\u00fcssen auch zu diesen Punkten etliche Vorbehalte ge\u00e4u\u00dfert werden. Das gleiche gilt f\u00fcr die geplante Einf\u00fchrung eines \u00d6kopunktesystems sowie die damit einhergehende Schaffung eines Fl\u00e4chenpools zu Kompensierungszwecken. Eine derartige Ma\u00dfnahme ist dazu angetan, ein weiteres Mal den Druck auf die landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen zu erh\u00f6hen bzw. einen Wildwuchs von Fl\u00e4chenpools, auch wiederum zum Schaden der Landwirtschaft, zu bewirken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00c4u\u00dferst kritisch mu\u00df ebenfalls das geplante Vorkaufsrecht f\u00fcr Staat und Gemeinden bewertet werden. Sicherlich soll dieses auf spezifische Schutzzonen beschr\u00e4nkt bleiben. Damit w\u00fcrden dennoch einmal mehr die M\u00f6glichkeiten, \u00fcber die die Gemeinden bereits heute, u.a. durch das Gesetz zum Wohnungspakt verf\u00fcgen, um auf den Grundst\u00fccksmarkt einzugreifen, ausgeweitet werden. Die Erfahrung zeigt leider, da\u00df ein solches Vorkaufsrecht f\u00fcr die Gemeinden den Erwerb landwirtschaftlicher Fl\u00e4chen durch die Landwirte und damit die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe wesentlich behindern bzw. unm\u00f6glich machen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Spekulation auf dem Grundst\u00fccksmarkt, mit den bekannten Exzessen, ist bereits heute nicht mehr tragbar; die geplanten Ab\u00e4nderungen des Naturschutzgesetzes riskieren dabei die Tendenz noch zu verst\u00e4rken, alles nur noch durch die \u00d6kobrille zu sehen und immer mehr Kompensierungen, ob berechtigt oder nicht berechtigt, einzufordern, dies auf Kosten der landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4che.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Entgegen der derzeitigen Tendenz, dies kam deutlich bei den Diskussionen mit den Landwirten zum Ausdruck, m\u00fc\u00dfte sich vielmehr mit der Frage besch\u00e4ftigt werden, ob denn nun tats\u00e4chlich jeder Eingriff in die Natur kompensiert werden mu\u00df, womit allm\u00e4hlich den landwirtschaftlichen Betrieben ihre Lebensgrundlage entzogen wird, auch mit dem Ergebnis, da\u00df langfristig gesehen das Land irgendwann riskiert, nur noch aus versiegelten Fl\u00e4chen und aus Kompensationsfl\u00e4chen zu bestehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mehr denn je ist die Politik gefordert, diesbez\u00fcglich klar Stellung zu beziehen: Grunds\u00e4tzlich geht es n\u00e4mlich auch um die Frage, welcher Platz der Landwirtschaft in diesem Land noch erhalten bleiben soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor kurzem hatten wir darauf verwiesen, da\u00df im Zusammenhang mit dem sektoriellen Landschaftsplan noch sehr viel Diskussionsbedarf besteht. Ebenso viel Diskussionsbedarf besteht auch im Zusammenhang mit den geplanten Ab\u00e4nderungen des Naturschutzgesetzes. Nach Meinung der Bauernzentrale und mit Blick auf einen verst\u00e4rkten Schutz der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen, dies auch im Sinn der Nachhaltigkeit, m\u00fcssen zu dem einen oder anderen dieser Themen vorrangig eine Reihe von wichtigen und gewichtigen Grundsatzfragen behandelt und etliche bisherige Politiken hinterfragt werden, bevor weitere Ma\u00dfnahmen in die Wege geleitet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Wochen hat die Bauernzentrale sechs regionale Mitgliederversammlungen organisiert, die die Gelegenheit boten, eine Reihe von anstehenden Themen und Anliegen gemeinsam zu diskutieren. Eines der Hauptthemen bei diesen Versammlungen war sicherlich die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die mit mehr oder minder einschneidenden Auswirkungen auf die Betriebe einhergehen wird, insbesondere im Zusammenhang mit der schrittweisen Einf\u00fchrung einer Einheitspr\u00e4mie auf nationaler Ebene und der damit verbundenen Umverteilung der Direktzahlungen sowie das Greening derselben, u.a. mit der Schaffung von \u00f6kologischen Vorrangfl\u00e4chen. 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