Verlängerung des abgeänderten Agrargesetzes vom 18. April 2008

Das abgeänderte Gesetz vom 18. April 2008 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes wurde durch das Gesetz vom 23. Dezember 2013 für verschiedene Förderungen bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Durch die großherzogliche Verordnung vom 23. Januar 2014 wurden verschiedene Bestimmungen betreffend das Auslaufen dieses Gesetzes und insbesondere das Einreichen von Anträgen festgelegt. Bezüglich der Investitionsbeihilfen sehen diese Bestimmungen u.a. folgendes vor: Anträge auf Investitionsbeihilfen, Erstinstallierungsbeihilfen zugunsten der Junglandwirte und Rückerstattung der Enregistrement- und Überschreibungsgebühren (Art. 3-13 und Artikel 15 des abgeänderten Agrargesetzes) … Verlängerung des abgeänderten Agrargesetzes vom 18. April 2008 weiterlesen